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Digitale Plattformen werden Verkäufer aus Nicht-EU-Ländern besteuern

Außenminister Van Rij hat ein Memorandum zur Änderung des Digital Revenue Platforms Transparency Bill (DAC7) vorgestellt. Ab 2023...

Außenminister Van Rij hat ein Memorandum zur Änderung des Digital Revenue Platforms Transparency Bill (DAC7) vorgestellt. Ab 2023 müssen Plattformen von Händlern, die mit ihnen Geld verdienen, Steuererklärungen abgeben, um den Datenaustausch mit Nicht-EU-Ländern zu regeln. Der vollständige Text des Memorandums kann auf Niederländisch gelesen werden Link.

Gemäß der europäischen Richtlinie müssen digitale Plattformen nur über in Europa ansässige Personen und in Europa befindliche Immobilientransaktionen berichten. Die Novelle zielt darauf ab, Plattformen zu verpflichten, Personen zu melden, die mit ihnen aus Ländern außerhalb der EU Geld verdienen. Darüber hinaus ist der Zweck der Änderung der bilaterale Austausch solcher Informationen zwischen den Niederlanden und Rechtsordnungen außerhalb der Europäischen Union.

Durch die Novelle soll eine Reihe von Widersprüchen in der modernen Gesetzgebung beseitigt werden. Insbesondere Niederländer werden von der Meldepflicht befreit, wenn sie auf Plattformen verdienen, deren Betreiber in anderen EU-Staaten steuerlich ansässig sind. 

Darüber hinaus wird die Meldung für den Fall geregelt, dass sowohl die Plattform als auch der darauf arbeitende Verkäufer in den Niederlanden steueransässig sind. Der Regelungsbedarf in diesem Teil ergibt sich daraus, dass das Gesetz über die internationale Steuerhilfe (WIB) nur für grenzüberschreitende Sachverhalte gilt.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Digitale Plattformen müssen den ersten Jahresbericht bis zum 31. Januar 2024 einreichen.

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Veröffentlichungsdatum: 02.08.2022
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