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COVID-19: touristische Reisen in die EU to be!

Der Europarat hat den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, die derzeitigen Beschränkungen für die Einreise von Ausländern zu nicht wesentlichen (touristischen) Zwecken ab dem 1. März aufzuheben. Wer kann...

Der Europarat hat den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, die derzeitigen Beschränkungen für die Einreise von Ausländern zu nicht wesentlichen (touristischen) Zwecken ab dem 1. März aufzuheben.

Wer kann teilnehmen:

  • *Vollständig gegen COVID-19 geimpft (mit Impfpass). Impfstoffe müssen von der EU und der WHO (Weltgesundheitsorganisation) zugelassen werden.
  • vom Coronavirus erholt. Die Genesungsbescheinigung ist 180 Tage gültig.
  • Reisen aus Ländern der „Grünen Liste“. Dies ist eine Liste der EU-Coronavirus-Toleranzwerte, die alle zwei Wochen aktualisiert wird.

*Impfpass gilt ab dem 14. Tag nach der Impfung und für 270 Tage. Sie können die Dauer erst nach dem Booster verlängern.

PCR-Tests

EU-Länder können PCR-Tests verlangen (spätestens 72 Stunden vor dem Abflug) und Personen, die einen von der WHO zugelassenen, aber in Europa nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, unter Quarantäne stellen. Gleiches gilt für Erkrankte.

 

Reisen mit Kindern

Der Europarat schlägt vor, von Kindern keine Impfbescheinigungen zu verlangen.

Die Bedingung für sie ist:

  • Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren können mit einem negativen PCR-Testergebnis reisen, das frühestens 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.

Gleichzeitig können EU-Länder nach der Ankunft zusätzliche PCR verlangen und sie in Quarantäne schicken.

Kriterien für die „Grüne Liste“

 

Die Liste der Länder mit einem akzeptablen Inzidenzniveau von COVID-19 wird von der Europäischen Union alle zwei Wochen aktualisiert.

Kriterien für die Listenbildung:

  • Die akzeptable Inzidenz von COVID-19 in den letzten 14 Tagen beträgt 100 Fälle pro 100 Einwohner.

 

Veröffentlichungsdatum: 11.03.2022
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