Spoiler-Alarm: Es wird noch mehr Gutes geben. Video mit Ton ansehen.
Ein Jahr lang haben wir die wichtigsten Nachrichten aus den Bereichen Steuern, Wirtschaft, Einwanderung und mehr behandelt. Heute erinnern wir uns an die Initiativen der niederländischen Regierung, die in wenigen Tagen die direktesten Auswirkungen auf unser Leben haben werden.
Das Mindestgehalt
Ab dem 1. Januar 2022 verdient ein Arbeitnehmer ab 21 Jahren mindestens 1725 Euro brutto im Monat. Voraussetzung ist, dass er Vollzeit arbeitet. Damit erhöht sich der Mindestlohn gegenüber dem zweiten Halbjahr 24 um 2021 Euro.
Ausgleich für die Arbeit von zu Hause aus
Diese Innovation wurde uns durch die Pandemie und die Fernarbeit gebracht. Ab dem 1. Januar 2022, an Tagen, an denen ein Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, werden ihm keine Reisekosten erstattet. Der Arbeitnehmer erhält jedoch eine Entschädigung in Höhe von 2 Euro (die nicht versteuert werden) für den Stromverbrauch, die Abschreibung des Computers, für Tee, Kaffee usw.
Der Schulgeldabzug entfällt, aber ...
Ab Anfang 2022 entfällt der Steuerabzug für Ausbildungskosten – er wird durch das STAP-Budget ersetzt. Das STAP-Budget beträgt 1000 Euro pro Person. Es kann für jede Art von Fort- oder Weiterbildung genutzt werden: Kurse und Schulungen, ggf. inklusive dazugehöriger Schulungsmaterialien und Schutzausrüstung. Sowohl Erwerbstätige als auch Arbeitslose können es bekommen.
Zukünftige Einwanderer werden es schwer haben
Im kommenden Jahr tritt ein neues Integrationsgesetz in Kraft (Wet inburgering 2021). Es enthält höhere Anforderungen an die niederländischen Sprachkenntnisse. Level B1 ist erforderlich, um die Integration abzuschließen. Erinnern wir uns daran, dass das Niveau A2 jetzt ausreichend ist.
Aber wer Kinder haben möchte, hat Glück
Tolle Neuigkeiten für diejenigen, die planen, ihre Familie zu vergrößern! Die bisher unbezahlte Elternzeit (ouderschapsverlof) wird ab dem 2. August 2022 teilweise bezahlt. Für die ersten acht Lebensjahre ihres Kindes steht den Eltern per Gesetz 26 Wochen Elternzeit zu. Bedingung - 9 Wochen müssen im ersten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Die restlichen 17 Wochen sind unbezahlt, können aber vor dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Sie können mehr über diese und andere Neuigkeiten auf unserer Website im gleichnamigen Abschnitt oder in unserem Telegrammkanal „Nalog.nl. Steuern | Geschäft | Niederlande". Über die neuen Gesetzesvorlagen der Behörden werden wir euch im Januar informieren. Bleib bei uns!
Denken Sie daran, dass wir bei Gesetzesänderungen immer am Puls der Zeit sind, wir haben viel Erfahrung und echtes Wissen. Wir beraten Sie jederzeit gerne zu Unternehmensgründungen, Buchhaltungsdienstleistungen und Immigration.
Frohes Jahr 2022!
Veröffentlichungsdatum: 30.12.2021