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Ab dem 1. Oktober 2021 sind Unternehmer wieder zur fristgerechten Erfüllung steuerlicher Pflichten verpflichtet. Dies bedeutet, dass, wenn Sie sich angesammelt haben, ...

Ab dem 1. Oktober 2021 sind Unternehmer wieder zur fristgerechten Erfüllung steuerlicher Pflichten verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie aufgrund der Coronavirus-Krise Schulden angehäuft haben, diese abbezahlen müssen. Gleichzeitig gibt das Finanzamt eine recht ordentliche Zahlungsfrist an - bis zu 60 Monate. Der Prozentsatz der verspäteten Steuerzahlungen bis Ende dieses Jahres beträgt 0,01%, ab dem 1. Januar 2022 - 1%. Ab 1. Juli 2022 erhöht sich der Strafzins auf 2%, ab 1. Januar 2023 auf 3% und ab 1. Januar 2024 wieder auf das übliche Niveau von 4%.

Ein reduzierter Prozentsatz ist gut, löst aber nicht das zugrunde liegende Problem. Wie können Sie nachvollziehen, wie viele Schulden sich insgesamt angesammelt haben, wenn Sie in den letzten Monaten Ihren Steuerpflichten nicht fristgerecht nachkommen konnten? Wie erstelle ich einen Zahlungsplan?

Nalog.nl hilft Ihnen gerne dabei, einen aktuellen Überblick über offene Steuerbescheide (unbezahlte / ausstehende Steuern) zu erhalten. Dies ist wichtig, um die aufgelaufenen Zinsen zu verstehen und einen Zahlungsplan zu erstellen. Unsere Berater berechnen das profitabelste Steuer- und Strafzahlungsprogramm.

Schuldenoverzicht:

  • Für Einzelpersonen - 30 Euro,
  • Unternehmer - 50 Euro,
  • Für juristische Personen - 60 Euro.

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    Veröffentlichungsdatum: 02.11.2021
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