Wenn Sie im Jahr 2020 Waren oder Dienstleistungen für Ihr Unternehmen außerhalb der Grenzen der Niederlande, aber innerhalb der EU gekauft oder bestellt haben, können Sie eine Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten.
Schauen wir uns ein Beispiel an. Angenommen, Sie haben 10 Computer für Ihr Büro im benachbarten Deutschland gekauft. Gleichzeitig zahlten Sie nicht nur die Kosten für die Ausrüstung, sondern auch die Mehrwertsteuer. Ein Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung kann zusammen mit einer Rechnung eines ausländischen Unternehmers, in der diese Mehrwertsteuer angegeben ist, sicher bei den Steuerbehörden der Niederlande eingereicht werden. Aber nur bis 30. Nach Ablauf dieser Frist werden Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung aus anderen EU-Ländern nicht mehr bearbeitet. Dementsprechend können Sie einen Teil des für Geräte ausgegebenen Betrags nicht zurückgeben.
Ein Antrag kann übrigens nicht nur für ein Jahr, sondern auch für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten gestellt werden. In diesem Fall muss der erstattungsfähige Mehrwertsteuerbetrag mindestens 400 EUR betragen.
Bitte beachten Sie, dass die vorgelegten Rechnungen und ein Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung, der in einem anderen EU-Land bezahlt wurde, noch keine positive Steuerentscheidung garantieren. Sie kann sich weigern.
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