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Änderungen im Handel mit Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten

Unternehmer haben bereits im vergangenen Jahr neue Maßnahmen der niederländischen Regierung ergriffen, die auf die Bekämpfung von Tabak und Rauchen abzielen. So,...

Unternehmer haben bereits im vergangenen Jahr neue Maßnahmen der niederländischen Regierung ergriffen, die auf die Bekämpfung von Tabak und Rauchen abzielen. Im April 2020 stiegen die Verbrauchsteuern, und im Juli trat ein Verbot in Kraft, Tabak und verwandte Produkte in Supermärkten für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ab dem 1. Januar 2021 galt das Verbot einer solchen Demonstration dieser Waren für Convenience-Stores, Tabakläden, Online-Shops und Tankstellen. Was genau bedeuten diese Änderungen?

Verkaufen Sie Zigaretten, Zigarren oder andere Tabakerzeugnisse? Dann wissen Sie natürlich schon Bescheid uitstalverbod (Anzeigeverbod) oder "verboten zu zeigen". Lassen Sie uns näher darauf eingehen.

Am 1. Juli 2020 trat ein Verbot in Kraft, das es nicht erlaubt, in offenen/sichtbaren Vitrinen in Supermärkten Gegenstände auszustellen, die mit dem Rauchen zu tun haben. Diese Waren können weiterhin verkauft werden, sie müssen jedoch in undurchsichtigen Vitrinen aufbewahrt werden. Es ist kein Geheimnis, dass Tabakunternehmen Tabakwaren in Geschäften ausstellen, um Kunden zu beeinflussen und die gesellschaftliche Akzeptanz des Rauchens im Allgemeinen zu fördern. Die Gestaltung von Schaufenstern, ihre Beleuchtung und Platzierung sind sorgfältig durchdacht, um die Aufmerksamkeit der Kunden zu erregen. Vitrinen, die viel Platz an der Wand einnehmen, meist hinter Registrierkassen, sorgen für die größte Sichtbarkeit von Tabakprodukten. In diesem Zusammenhang beschloss die Regierung, „die Zurschaustellung zu verbieten“ – uitstalverbod.

Ab dem 1. Januar 2021 erstreckte sich dieses Verbot nicht nur auf Supermärkte, sondern beispielsweise auch auf Online-Shops. Mit anderen Worten: Online-Shops dürfen keine Bilder von Tabakprodukten und verwandten Produkten (z. B. E-Zigaretten und Rauchgras) mehr auf ihren Websites veröffentlichen. Feuerzeuge und Aschenbecher sind von diesem Verbot jedoch bisher nicht betroffen – sie können beworben werden.

Darüber hinaus gilt das Ausstellungsverbot unter bestimmten Bedingungen nicht für einige Tabakfachgeschäfte. Diese Geschäfte müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen und bei registriert sein NVWAHolländer Essen- en Warenautorität... Eine detailliertere Erklärung dieser Bedingungen finden Sie hier

Also aktuell uitstalverbod für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte gilt in / am:

  • Supermärkte;
  • Tankstellen;
  • Tabak- und Convenience-Läden (Minimärkte);
  • Apotheken;
  • Gastronomie und Hotels (horeсa);
  • Nachtläden;
  • Kioske;
  • Tabakautomaten;
  • Online-Shops;
  • andere mögliche Verkaufsstellen für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte.

 

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Veröffentlichungsdatum: 26.02.2021
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