Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen (bis zu 15 bis 16 Euro pro Jahr), dürfen Sie Ihr Unternehmen nicht anmelden und dieses Einkommen in Ihrer jährlichen Steuererklärung als „Einkünfte aus sonstiger Arbeit“ angeben.
Sie können aber auch einen einzelnen Unternehmer registrieren – auf Niederländisch heißt dies EMZ/ZZP. In diesem Fall müssen Sie Aufzeichnungen führen und Berichte einreichen, was jedoch beispielsweise aus steuerlicher Sicht oder beim Abschluss von Verträgen mit Gegenparteien von Vorteil sein kann, da diese oft nicht ohne Rechnung zahlen können und nur registrierte Unternehmer sind kann eins ausstellen.
Darüber hinaus gibt es weitere "Vor- und Nachteile" bei der Beantwortung der Frage nach der Registrierung eines einzelnen Unternehmers mit geringem Einkommen, über die Sie im Artikel auf unserer Website unter folgendem Link lesen können: https://www.nalog.nl/2018/12/12/registrirovat-li-ip/
Daher gibt es hier keine eindeutige Antwort – alles hängt von der konkreten Situation ab.
Viele Grüße,
Nalog.nl Team
Veröffentlichungsdatum: 06.02.2021