Eine Ausbildung in den Niederlanden zu erhalten, ist nicht das billigste „Vergnügen“. Aber neben dem Erhalt eines europäischen Diploms gehört zu den angenehmen Prämien auch ein Steuerabzug, der es Ihnen ermöglicht, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren.
Wie bekomme ich meinen Steuerabzug für Studiengebühren?
Der Steuerabzug für Studiengebühren wird bei Einreichung einer jährlichen Steuererklärung beantragt. Sehr oft dauert die Ausbildung mehrere Jahre. In diesem Fall müssen Steuererklärungen für jedes Jahr nacheinander vom Beginn der Ausbildung bis zu dem Zeitpunkt eingereicht werden, an dem Sie Ihr erstes Einkommen erhalten / zur Arbeit gehen und Steuern zahlen. Wir empfehlen daher, eine Rückmeldung aus Ihrem ersten Studienjahr einzureichen.
Was sind die Voraussetzungen für einen Steuerabzug für ein Studium in den Niederlanden?
- Sie haben kein DUO-Darlehen (Dienst Uitvoering Onderwijs) für Bildungszwecke verwendet und kein Studienstipendium erhalten.
- Die Ausbildung, die Sie erhalten haben, ist für Ihren Job erforderlich.
- Sie haben die Schulung selbst aus eigenen Mitteln (von Ihrem persönlichen Bankkonto) bezahlt.
- Die Zahlung erfolgte während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden.
Welche Schulungskosten sind abzugsfähig?
- Bezahlung für vollen Unterricht, für einen separaten Kurs oder Bezahlung für Prüfungen;
- Lehrmaterialien, die Sie zum Lernen benötigen, z. B. Lehrbücher oder Computerprogramme (Software);
- In Übereinstimmung mit dem gewählten Kurs ist obligatorische Schutzkleidung (z. B. Handschuhe oder Stiefel) erforderlich.
Welche Schulungskosten sind nicht abzugsfähig?
- Kauf eines Laptops / Laptops, Tablets oder Druckers;
- Kosten für öffentliche Verkehrsmittel;
- Miete (Zinsen) für ein Studentendarlehen
Was ist der Rückerstattungsbetrag?
Der Rückerstattungsbetrag hängt von vielen Faktoren ab, beträgt jedoch ungefähr 30-40% Ihrer gesamten Schulungskosten.
Sie können auf unserer Website einen Antrag auf Rückerstattung für Schulungen stellen