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Sie können nur bis zum 1. Januar 2021 eine spezielle latente Steuerzahlung aufgrund des Coronavirus beantragen.

Sie sind Unternehmer und haben noch keinen speziellen Aufschub (bijzonder uitstel) beantragt, mit dem Sie die Frist aufgrund der Coronavirus-Krise verschieben können ...

Sie sind Unternehmer und haben sich noch nicht beworben besondere Verschiebung (Bijzonder Uitstel) , wodurch Sie das Fälligkeitsdatum für die aufgelaufenen Steuern aufgrund der Koronakrisis verschieben können. Sie können dies jetzt vor dem 1. Januar 2021 tun. Wenn Sie bereits eine Sonderverschiebung bis zum 1. Oktober 2020 beantragt oder verlängert haben und nun eine solche Stundung für den nächsten Zeitraum beantragen möchten, ist dies nur bis zum 1. Januar 2021 möglich. Innerhalb von drei Wochen nach Beantragung eines Aufschubs erhalten Sie ein Schreiben mit der Entscheidung des niederländischen Finanzamtes. Mit dieser Nachfrist müssen Sie erst am 1. Juli 2021 Steuern zahlen.

Sie können eine besondere Nachfrist beantragen Online oder schriftlich 

Bitte beachten Sie, dass weitere Steuerzahlungspflichten ab dem 1. Januar 2021 wie gewohnt, also ohne Zahlungsaufschub, zu erfüllen sind. Die nächstgelegenen dieser Steuern (abhängig von Ihren Verantwortlichkeiten für die Berichterstattung und Zahlungsfristen) sind die Steuern für das 4. Quartal 2020, Dezember 2020 oder den 13. 4-Wochen-Zeitraum für 2020 – mit Zahlungsfrist bis zum 31. Januar 2021 und Aufschub für diese wird nicht mehr bereitgestellt. Mit anderen Worten: Alle nachfolgenden Melde- und Zahlungssteuern müssen nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren erfolgen – d.h. Für sie kann kein Aufschub beantragt werden.

Die Zahlung von Steuern, für die ein besonderer Aufschub gewährt wurde, sollte am 1. Juli 2021 beginnen.

Zusammenfassung.

Die niederländische Regierung hat die Sonderstundung aufgrund der Coronavirus-Krise geschlossen – das heißt, eine solche Stundung ist für Steuerzahlungsfristen vorgesehen, die nur vom 12. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 entstehen. Wenn Sie eine solche Stundung bereits in Anspruch genommen haben oder noch in Anspruch nehmen werden (bis zum 1. Januar 2021), dann zahlen Sie noch keine Steuern, für die diese Stundung gilt. Vergessen Sie jedoch nicht, dass jede Steuerstundung eine Steuerschuld darstellt. Im Frühjahr 2021 erhalten Sie vom niederländischen Finanzamt ein Schreiben mit einem Zahlungsplan für diese Schulden, wonach Sie diese Steuerschuld vom 1. Juli 2021 bis zum 1. Juli 2024 begleichen müssen. Mit anderen Worten: Sie müssen 36 Monate lang monatlich einen festen Betrag zahlen. Wenn Sie sich entscheiden, diese Schulden früher zu begleichen oder den Betrag der monatlichen Zahlung zu erhöhen, wenden Sie sich an das Steueramt und passen Sie den Zahlungsplan an.

Veröffentlichungsdatum: 26.11.2020
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