In unserer Praxis treffen wir uns häufig mit Kunden, deren Aktivitäten auf Märkte außerhalb der Europäischen Union ausgerichtet sind, in deren Zusammenhang ihre Hauptgeschäftstätigkeiten in einer anderen Währung als dem Euro ausgeführt werden können. Dies kann Lieferverträge, Darlehensverträge sowie Akquisitionen und Finanzierungen von Tochterunternehmen außerhalb der Niederlande umfassen. Durch die Beurteilung des wirtschaftlichen Umfelds eines Unternehmens kann festgestellt werden, ob seine funktionale Währung der Euro oder eine andere Währung wie der Dollar oder der Rubel ist.
Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die wichtigsten Cashflows Ihres Unternehmens nicht in Euro berechnet werden? Durch Wechselkursschwankungen, die in unserer Zeit nicht mehr unerwartet sind, gehen Sie ernsthafte Risiken bei der Bildung von Wechselkursdifferenzen ein. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Die Komplexität der Prognose und Berechnung des potenziellen Gewinns und natürlich die Höhe der Steuer auf diesen Gewinn oder den daraus resultierenden Verlust.
Wie schützt man sich richtig vor unerwarteten Kosten? Sie können die steuerliche Erlaubnis beantragen, in Ihrer funktionalen Währung zu berichten, d. h. in der Währung, in der Sie Ihr Geschäft hauptsächlich betreiben. Dazu müssen Sie einen Antrag an das Finanzamt stellen. Die Steuererlaubnis wird erst ab dem Jahr erteilt, das auf das Jahr folgt, in dem der Antrag gestellt wurde. Wenn Sie sich daher dazu entschließen, die Berichtswährung ab dem nächsten Jahr (in der aktuellen Situation ab 2021) zu ändern, müssen Sie diesen Antrag jetzt senden, denn Es ist wichtig, dies vor Ende 2020 zu tun.
Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Situation helfen und herausfinden, ob es sich lohnt, die Berichtswährung Ihres Unternehmens zu ändern, oder wenn wir eine Anfrage an das niederländische Finanzamt senden, stellt Ihnen Nalog.nl diese gerne zur Verfügung Ein Dienst.
Unten können Sie eine Anfrage hinterlassen: