Frage:
Ich habe 3 Sonntage hintereinander gearbeitet und nach meinem Verständnis werde ich keine Zulagen dafür erhalten - ist das richtig?
Antwort:
Wenn Sie sich bereit erklären, sonntags zu arbeiten, bedeutet dies nicht, dass Sie jeden Sonntag arbeiten müssen. Der Mitarbeiter hat an 13 aufeinander folgenden Wochen (dh pro Jahr) Anspruch auf 52 freie Sonntage. Es gibt keine gesetzlichen Anforderungen für zusätzliche Löhne oder Zulagen für die Arbeit am Sonntag. Wenn der Tarifvertrag keine Sonntagsvergütung vorsieht, können Sie dies daher nur direkt beim Arbeitgeber entscheiden. Die meisten Tarifverträge sehen einen Umlageplan für einen festen Prozentsatz des regulären Lohns vor.