Ab dem 1. Januar 2021 müssen britische Staatsbürger und / oder deren Familienangehörige, die in den Niederlanden leben / ankommen, eine Aufenthaltserlaubnis haben. Dazu müssen sie bis zum 1. Januar 2021 einen Antrag beim IND stellen. Bis zu diesem Datum können britische Staatsbürger (weiterhin) ohne Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden leben, arbeiten und studieren.
Zur Erinnerung: Ab August 2020 wird der IND keine Einladungen mehr zu persönlichen Besuchen versenden. Sie müssen eine Online-Bewerbung einreichen, für die folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
• Registrierung in BRP (baseregistratie personen);
• Verfügbarkeit von DigiD;
• die Möglichkeit, E-Mails über MijnOverheid zu empfangen;
• ein Konto bei einer niederländischen Bank haben.
Wenn Sie Hilfe beim Einreichen eines solchen Antrags benötigen, ist das Nalog.NL-Team immer bereit, Ihnen dabei zu helfen.
Veröffentlichungsdatum: 18.10.2020