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Die Regierung plant, die Steuer auf den Kauf des ersten Eigenheims abzuschaffen

Derzeit wird in den Niederlanden eine Steuer auf den Kauf von Wohnraum erhoben, die 2% des Wertes (Überziehungsbelastung) beträgt. Es muss bezahlt werden ...

Derzeit wird in den Niederlanden eine Steuer auf den Kauf von Wohnraum erhoben, die 2% des Wertes (Überziehungsbelastung) beträgt. Es muss vom Käufer, dh dem neuen Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, bezahlt werden.

Laut Regierungsangaben müssen ab dem 1. Januar diejenigen, die ihre erste einzige Wohnung kaufen, keine Kaufsteuer mehr zahlen. Zum Beispiel kann ein junger Mann, der nach dem 200. Januar ein Haus für 000 Euro gekauft hat, 1 Euro sparen.

Darüber hinaus gilt diese Maßnahme, wie die Beamten betonen, nur für Käufer, die in ihrem Haus wohnen werden. Dies gilt nicht für Personen, die ein Zweitwohnsitz kaufen, oder für Eigentümer mehrerer Immobilien, die ihre Häuser vermieten. Eine weitere Einschränkung ist das Alter. Nur Personen zwischen 18 und 35 Jahren können damit rechnen, die Steuer auf Null zu setzen.

Bis zur Veröffentlichung der Rechnung bleiben jedoch noch Fragen offen. Insbesondere ist nicht ganz klar, wer die Abschaffung der Steuer beantragen kann. Zum Beispiel hat bei einem jungen Paar bereits ein Partner ein Haus gekauft. Kann eine zweite Person ein Haus steuerfrei kaufen?

Die Einführung dieser Maßnahme sollte nach Ansicht der Mitglieder des Ministerkabinetts den in den letzten Jahren eingetretenen Preisanstieg auf dem Wohnungsmarkt in gewissem Maße ausgleichen und die Investitionsattraktivität von Wohnimmobilien verringern.

Dies wird voraussichtlich während des traditionellen Prinzen-Tages (Prinsjesdag) am 15. September bekannt gegeben. An diesem Tag liest der König der Niederlande traditionell eine Liste der Gesetzesaktualisierungen vor, die im nächsten Jahr verabschiedet werden sollen. Viele von ihnen müssen noch das Genehmigungsverfahren im Parlament durchlaufen, aber wie die Praxis zeigt, treten fast 90% der angekündigten Änderungen in Kraft.

Veröffentlichungsdatum: 03.09.2020
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