Aufgrund der Sperrung hat die Steuer- und Zollverwaltung keine Zahlungserinnerungen an Einzelpersonen und Unternehmer gesendet. Nachdem die Sicherheit gelockert und die Wirtschaftstätigkeit wieder aufgenommen wurde, werden die Menschen ab dem 21. Juli 2020 wieder Briefe erhalten.
Wenn Sie noch nicht alle Steuern bezahlt haben und keine aufgeschobene Zahlung haben, werden Sie innerhalb der nächsten Wochen über solche Benachrichtigungen informiert. Bis Mitte August haben Sie jedoch die Möglichkeit, eine Verlängerung des Aufschubs um weitere 3 Monate zu beantragen.
Auf der Website des Steuerdienstes müssen Sie in einem speziellen Online-Formular klar angeben, für welche Steuern Sie eine Verlängerung beantragen. Nach dem Absenden Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Verlängerung um 3 Monate.
Haben Sie bereits eine spezielle Nachfristverlängerung? Dann sollten Sie keine Erinnerungs-E-Mails erwarten, da Sie noch nichts bezahlen müssen. Im Frühherbst erhalten Sie von den Steuerbehörden ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, den Restbetrag zu zahlen. Dies gilt für den Betrag, für den der Aufschub im Zusammenhang mit dem Coronavirus eingegangen ist, sowie für Steuern, die bis März 2020 zu zahlen waren.
Selbst wenn Sie eine spezielle aufgeschobene Zahlung beantragt haben, ist es wichtig, dass Sie weiterhin Retouren einreichen, da die Stundung nicht für die Einreichung von Retouren gilt.
Unabhängig von der Verzögerung müssen auch die wichtigsten Steuern wie Mehrwertsteuer und Lohnsteuer gezahlt werden.
Weitere Informationen zur Zahlung und zum Antrag auf Zahlungsaufschub finden Sie auf der Website des Finanzamtes https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/berichten/nieuws/belastingdienst-verstuurt-weer-herinneringen-en-aanmaningen
Veröffentlichungsdatum: 30.07.2020