Welche lokalen Maßnahmen ergreift die Gemeinde gegenüber Unternehmern?
- Hilfe für Selbstständige. Selbstständige können durch ein beschleunigtes Verfahren 3 Monate lang zusätzliche Unterstützung erhalten. Die Antragsbearbeitung wird von 13 Wochen auf 4 Wochen beschleunigt.
- Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Liquiditätsdrucks
- Möglichkeit, die Erhebung der Kurtaxe zu verschieben
- Die Einführung einer latenten Steuerzahlung
- Aufschub von Leasingzahlungen gewähren. Die Motivation für die Einführung einer solchen Entspannung liegt auch im Privateigentum.
- Abschluss von Vereinbarungen mit Veranstaltern von Veranstaltungen und Konferenzen, die Zuschüsse von der Gemeinde erhalten haben, aber aufgrund des Coronavirus nicht weiterarbeiten können.
- Erleichterung des Prozesses der Lieferung von Waren an Geschäfte, wo dies möglich ist (Parken, Be- und Entladen, Öffnungs- und Schließzeiten)
- Entschädigung für Umsatzverluste, zum Beispiel durch vorübergehendes zusätzliches Marketing.