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Die Niederlande verschärfen die Kontrollen ausländischer Dienstleister

Die Niederlande verschärfen die Kontrollen ausländischer Dienstleister Mit Wirkung zum 1. März 2020 wird eine obligatorische Anforderung für die elektronische Registrierung ausländischer Arbeitgeber eingeführt ...

Die Niederlande verschärfen die Kontrollen ausländischer Dienstleister

Ab dem 1. März 2020 wird für ausländische Arbeitgeber und Selbstständige, die in den Niederlanden tätig sind, eine obligatorische Anforderung für die elektronische Registrierung eingeführt.

Es ist für niemanden ein Geheimnis, dass Menschen aus den postsowjetischen Ländern die Lücken der Migrationsgesetzgebung nutzen, um in Holland zu arbeiten.

Die Anzahl der Anzeigen von Vermittlern, die Dienstleistungen für die Erteilung von polnischen oder anderen europäischen Visa für "Geschäftsreisen" erbringen, kann nicht gezählt werden. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der Unternehmer, die sich auf einer „Geschäftsreise“ in den Niederlanden aufhalten.

Es ist diese Gruppe von Menschen, die von den Gesetzesänderungen betroffen sein wird, die ab dem 1. März 2020 eingeführt wurden.

Ich schlage vor, genauer zu verstehen.

  1. Wer ist der Dienstleister in Übersee?

Sie sind ein ausländischer Dienstleister, wenn Sie:

1.1. als ausländischer Arbeitgeber vorübergehend:

– Sie kommen mit Ihrem Personal in die Niederlande, um Wartungsarbeiten durchzuführen;

– Sie entsenden Mitarbeiter in eine Unternehmensniederlassung in den Niederlanden;

1.2. sind eine ausländische Arbeitsagentur und stellen vorübergehend Mitarbeiter zur Verfügung, die in den Niederlanden arbeiten.

1.3. Selbständig und auf der Suche nach Zeitarbeit in die Niederlande

 

  1. Welche Verschärfungsanforderungen werden eingeführt?

Als ausländischer Dienstleister müssen Sie vor Beginn der Aktivitäten im Land unter anderem Folgendes informieren:

  • Voraussetzungen / rechtliche Daten Ihres Unternehmens;
  • Persönliche Daten des Antragstellers;
  • Personenbezogene Daten aller an der Erbringung von Dienstleistungen beteiligten Mitarbeiter;
  • Anforderungen / Angaben der Kontaktperson in den Niederlanden;
  • Das Tätigkeitsfeld, in dem Sie in den Niederlanden arbeiten werden.
  • Kundendaten in den Niederlanden;
  • Die Adresse der tatsächlichen Leistungserbringung;
  • Geschätzte Dauer der Leistungserbringung;
  • Angaben zur Zusammensetzung der Personen, die zur Durchführung von Arbeiten auf dem Gebiet der Niederlande entsandt wurden;

Diese Anforderungen gelten für folgende Tätigkeiten (Wirtschaftszweige):

  • Konstruktion;
  • Reinigung von Räumlichkeiten
  • Nahrungsmittelindustrie;
  • Metallbearbeitung;
  • Wartung und Pflege
  • Fenster waschen
  • Landwirtschaft und Gartenarbeit.

Weitere nützliche und relevante Informationen finden Sie auf unserer Website!

Veröffentlichungsdatum: 29.02.2020
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