Startseite Gemeinsam Ist Rulin verteilt ...

Gilt die Regelung von 30% für den Kenningsmigrant-Partner?

Frage: Guten Tag! Ich ziehe mit meinem Partner in die Niederlande. Der Partner hat den Status eines Kennismigranten. Wann wird das Urteil sein ...

Frage:

Guten Tag! Ich ziehe mit meinem Partner in die Niederlande. Der Partner hat den Status eines Kennismigranten. Wann gilt das Urteil auch für mich?

Antwort:

Guten Tag!

Die Entscheidung gilt nur für die Person, an die sie ausgestellt wurde. Das heißt, wenn es Ihrem Partner ausgestellt wird, gilt es in keiner Weise für Sie.

Sie können die Entscheidung selbst treffen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Arbeitgeber steht auf der IND-Liste.
  • In den letzten 2 Jahren vor Ihrem ersten Arbeitstag haben Sie mindestens 1 Monate mehr als 16 km von der niederländischen Grenze entfernt gelebt.
  • Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben;
  • Sie kommen aus einem anderen Land zur Arbeit.

Wenn Sie unabhängig vom Partner regieren, erhalten beide Partner in Ihrer Familie eine Steuergutschrift.

Veröffentlichungsdatum: 25.10.2020
Stichworte:

News abonnieren

Reisetipps

Reisetipps

Wir beraten in geschäftlichen und steuerlichen Angelegenheiten in den Niederlanden sowie in privaten Angelegenheiten

mehr>
logo nalog

Was halten Sie von dieser Seite? * *

Der Zweck Ihrer Berufung?

Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Telefonnummer ein. Wir antworten nicht auf Fragen, Kommentare und Beschwerden, die über dieses Formular eingehen.

Stornierung