Frage:
Guten Tag! Ich ziehe mit meinem Partner in die Niederlande. Der Partner hat den Status eines Kennismigranten. Wann gilt das Urteil auch für mich?
Antwort:
Guten Tag!
Die Entscheidung gilt nur für die Person, an die sie ausgestellt wurde. Das heißt, wenn es Ihrem Partner ausgestellt wird, gilt es in keiner Weise für Sie.
Sie können die Entscheidung selbst treffen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Ihr Arbeitgeber steht auf der IND-Liste.
- In den letzten 2 Jahren vor Ihrem ersten Arbeitstag haben Sie mindestens 1 Monate mehr als 16 km von der niederländischen Grenze entfernt gelebt.
- Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben;
- Sie kommen aus einem anderen Land zur Arbeit.
Wenn Sie unabhängig vom Partner regieren, erhalten beide Partner in Ihrer Familie eine Steuergutschrift.
Veröffentlichungsdatum: 25.10.2020