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Steuerrückerstattung und Neuberechnung für Partner

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Fragen und Antworten > Kategorie: Steuerrückerstattungen > Steuerrückerstattung und Neuberechnung für Partner
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Julia 5 Jahren

Guten Tag! Ich möchte klären, welches Verfahren zur Abgabe einer Steuererklärung in unserem Fall optimal ist. Mein offizieller Ehemann (in Russland verheiratet, in den Niederlanden bestätigt) lebt seit Oktober 2017 in den Niederlanden, ich bin im August 2018 zu ihm gezogen . Mein Mann arbeitet für eine Doktorandenstelle (hat eine 30 %-Regelung), ich arbeite nicht und habe kein Einkommen. Die Frage ist, wann und welche Erklärungen sollten wir abgeben, und sollen wir das gemeinsam oder getrennt machen? Verstehe ich richtig, dass der Ehemann für 2017 ein M-Formular einreichen kann, für 2018 sollten wir separat einreichen – für ihn das P-Formular und für mich das M-Formular, und in Zukunft für 2019 sollten wir das P-Formular einreichen? zusammen bilden? Haben wir das Recht, eine Rückerstattung für 2017 zu beantragen, da 2019 bereits da ist? (Es scheint, dass das M-Formular bis zu 5 Jahre nach dem beantragten Jahr verschickt werden kann?) Und zum P-Formular: Wenn wir keine Zeit haben, die Erklärung vor Ende April 2019 einzureichen, heißt das dann? eine Rückerstattung für 2018 nicht mehr beantragt werden kann, beispielsweise im nächsten Jahr? Wo kann ich einen Aufschub beantragen? Können Sie abschätzen, wie sehr wir in unserer Situation Ihre professionelle Hilfe benötigen und wie viel es kosten könnte, alle diese Erklärungen auszufüllen? Lohnt es sich in unserer Situation überhaupt, mit einer Steuerrückerstattung nach der Neuberechnung zu rechnen?

1 Antwort
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Nalog Admin 5 Jahren

Guten Tag
Wenn Ihr Mann 2017 noch keine Erklärung (Formular M) eingereicht hat, ist es sinnvoll, diese einzureichen, weil Sie haben höchstwahrscheinlich Anspruch auf eine Steuerrückerstattung.
Sie können 5 Jahre, dh bis Ende 2022, dienen.
Sie können eine Erklärung für 2018 einreichen, aber wenn Sie nicht gearbeitet haben, macht es keinen Sinn, dies zu tun, weil Sie sind seit weniger als 6 Monaten steuerlicher Partner und haben 2018 keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Der Ehemann muss das Formular P für 2018 nur einreichen, wenn ein Brief eingegangen ist oder Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben (z. B. wenn Sie eine Hypothek haben).
Ab 2019 reichen Sie eine gemeinsame R ein.
 
Die Frist für die Einreichung der Erklärung für 2018 endet am 30.04.2019. Sie können einen Aufschub bis zum 1.09.2019 beantragen (an alle weitergeben).
Bedingungen und Preise für die Einreichung einer Erklärung mit unserer Hilfe finden Sie auf unserer Website https://www.nalog.nl/tax_report_2018/

Veröffentlichungsdatum: 26.02.2019

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