Willkommen
Ich habe Sie aus einer Reihe von Seminaren zum Thema Steuern kennen gelernt. Es war interessant und informativ. Danke!
Ich möchte zu folgendem Thema beraten werden:
Der Ehegatte geht 16 Stunden pro Woche zum Mindeststundensatz arbeiten. Die Frage betrifft Loonheffingskorting – lohnt es sich, es für einen so kleinen Betrag einzubeziehen oder nicht? Wenn Loonheffingskorting zwischen Partnern aufgeteilt werden kann, wäre es dann nicht rentabler, es nicht einzubeziehen, sondern es bei der Einreichung der Jahreserklärung (oder voorlopige aanslag) zu verwenden? Ich konnte nirgendwo herausfinden, ob dieser Loonheffingskorting von Partnern geteilt wird. Es ist auch nicht klar: Wenn es enthalten ist, wird es vollständig (nach Antragstellung) für ein Gehalt verwendet oder wird der „nicht verwendete“ Teil später bei der Abgabe einer Erklärung berücksichtigt?
Sagen Sie mir, wie viel Ihre Beratung zu diesem Thema kosten wird und wie schnell Sie sie erhalten können. Mich interessiert nicht nur die Antwort „verwenden/nicht verwenden“, sondern auch das Verständnis dafür, warum und wie.
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße, Sergei
Guten Tag, Sergey.
Danke, dass Sie uns kontaktiert haben. Ihr Ehepartner kann Ihrem Arbeitgeber gestatten, seine Loonheffingskorting bei der Lohnberechnung zu berücksichtigen. Wird dieser Rabatt bei der Lohnberechnung nicht berücksichtigt, korrigiert das Finanzamt die Daten nach Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr. Bei zu viel gezahlten Steuern erhält Ihre Frau eine Rückerstattung. Da Ihr Ehepartner ein Einkommen hat, ist sein Rabatt an dieses Einkommen gebunden. Darüber hinaus erhält sie bei unbedeutendem Einkommen (5-7 Euro pro Jahr) einen fast maximalen Rabatt basierend auf Ihrem Einkommen als erwerbstätiger steuerlicher Partner.
Grüße, Nalog.nl Team
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