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Geschenke und Erbschaft von in Russland lebenden Verwandten erhalten

Fragen und Antworten ›Überschrift: Besteuerung von geistigem Eigentum› Erhalt von Geschenken und Erbschaften von in Russland lebenden Verwandten 0 +1 -1 ...

Fragen und Antworten > Kategorie: Besteuerung von geistigem Eigentum > Geschenke und Erbschaft von in Russland lebenden Verwandten erhalten
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Svetlana 4 vor Jahren

Ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft mit meinem ständigen Wohnsitz in Holland.
Meine russischen Verwandten wollen einen Teil des Familienkapitals spenden, damit ich es in Holland effizienter verwalten kann. Bin ich berechtigt, Steuern auf Geschenke in Russland zu zahlen? Oder muss ich 5% an das niederländische Steuersystem zahlen?
Wo sollen wir Steuern auf den Erhalt der "russischen" Erbschaft zahlen? In Russland? Oder Holland?

3 Antwort
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Nalog.nl Admin 4 vor Jahren

Guten Tag Svetlana,
Wenn der Spender kein Staatsbürger oder Einwohner der Niederlande ist, wird das Geschenk in den Niederlanden nicht besteuert. Aufgrund des Verwandtschaftsgrades und anderer Nuancen wird in Russland eine Steuer erhoben. Die gleichen Regeln gelten für die Vererbung.

Grüße, Nalog.nl Team

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Ildar 4 vor Jahren

„Wenn der Spender kein niederländischer Staatsbürger ist oder seinen Wohnsitz nicht in den Niederlanden hat …“ – dort (ich könnte mich irren) steht auch ein Zusatz wie „... und sich vor dem Tag nicht länger als 12 Monate in den Niederlanden aufgehalten hat.“ der Spende ...“. Stimmt das oder irre ich mich?

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Nalog.nl Admin 4 vor Jahren

Guten Abend, Ildar! Schauen wir uns diese Situation genauer an.
Die Antwort auf die Frage "Muss ich eine Erklärung abgeben?" hängt von einer Reihe von Faktoren ab:
Geberbürgerschaft

  • Wenn der Spender niederländischer Staatsbürger ist, muss die Erklärung nur eingereicht werden, wenn er vor weniger als 10 Jahren aus Holland in ein anderes Land gezogen ist.
  • Wenn der Spender kein niederländischer Staatsbürger ist, muss die Rückgabe nur eingereicht werden, wenn er vor weniger als einem Jahr aus Holland gezogen ist.

Hat der Geber jemals in Holland gelebt?

  • Wenn er noch nie hier gelebt hat, besteht keine Notwendigkeit, eine Erklärung abzugeben.

Übrigens bedeutet das Einreichen einer Steuererklärung nicht, dass Sie Steuern zahlen müssen.
Manchmal kann ein Geschenk steuerfrei sein, beispielsweise wenn Sie beabsichtigen, das gespendete Geld für Ihr Zuhause auszugeben. In diesem Fall müssen Sie auch eine Rücksendung einreichen, um eine solche Ausnahme zu beantragen.
Source: https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/nl/schenken/content/ik-krijg-een-schenking-uit-het-buitenland-moet-ik-aangifte-schenkbelasting-doen
Grüße, Nalog.nl Team

Veröffentlichungsdatum: 16.01.2020

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