Guten Tag!
Ich bin seit Oktober in den NL wohnhaft, seit Dezember arbeite ich in einem lokalen Unternehmen (BV), ich bekomme eine Verfügung (Master und das erforderliche Einkommen). Der erste Vertrag dauerte 7 Monate, er läuft aus und der Arbeitgeber wollte ihn mit Hinweis auf die Krise nicht verlängern. Können Sie mir bitte sagen, welche Art von Abfindung ich beantragen kann? Gibt es eine Abfindung?
Kündigt der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht vorzeitig, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keine Abfindung verlangen, da diese erst bei Kündigung gezahlt wird. Unter allen Bedingungen kann sich der Arbeitnehmer jedoch für WW-uitkering von UWV qualifizieren.
Besonderes Augenmerk möchten wir auf die Bedingungen für den Erhalt von Leistungen richten, die Sie von der UWV erhalten können, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren.
Erstens: Die Mindestarbeitszeit. das sind 26 arbeitswochen in den letzten 36 wochen. Wenn Sie in den letzten 8 Monaten (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Arbeitsplatzverlusts) insgesamt 26 Arbeitswochen (sechs Monate) gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf mindestens die Mindestleistung. Eine Arbeitswoche ist eine Woche mit mindestens 1 vollen Arbeitstag.
Zweitens: Die Arbeit muss genau „verloren“ sein. Das heißt, Sie können diese Leistung nicht beanspruchen, wenn Sie „freiwillig“ kündigen.
Drittens: Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie eine Stelle suchen. Dazu ist es erforderlich, sich beim Werkbedrijf (www.werk.nl) als „Basis für Arbeitssuchende“ zu registrieren, zu Treffen zu kommen, die Ihnen von Ihrer Kontaktperson zugewiesen wurden, Solist (auf Anzeigen zu antworten, sich beim Arbeitsamt anzumelden, Senden Sie Ihre Lebensläufe, gehen Sie zu Vorstellungsgesprächen).
Viertens: Noch ein ganz wichtiger Hinweis: Leistungen am besten eine Woche vor dem letzten Werktag beantragen.
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