Ich arbeite in der Ukraine im IT-Bereich und bin Privatunternehmer mit einem Steuersatz von 5 %. Ich bin derzeit in den Niederlanden und werde in 4 Monaten in diesem Land steuerlich ansässig sein, wo ich bis zu 40 % Steuern zahlen muss. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen kann ich mir die in der Ukraine gezahlte Steuer in Höhe von 5 % erstatten lassen, die Hauptsteuer in Höhe von 40 % muss jedoch weiterhin in den Niederlanden gezahlt werden. Mich interessiert, wie ich nur in der Ukraine Steuern zahlen und in den Niederlanden Steuern vermeiden kann. Nach meinen Informationen sieht das Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass Steuern im Wohnsitzland vermieden werden können, wenn in der Ukraine eine Betriebsstätte besteht. In meinem Vertrag steht, dass ich eine Betriebsstätte in der Ukraine habe. Frage: Gilt diese Regel in den Niederlanden?
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