Guten Tag!
Bitte helfen Sie mir, es herauszufinden. Im April 2019 zog ich mit meinem Partner KM nach NL. Von April bis Dezember arbeitete ich als Einzelunternehmer für ein Unternehmen in der Ukraine. Das Einkommen wurde auch einem in der Ukraine eröffneten Einzelunternehmer gutgeschrieben, der Gesamtbetrag betrug ~ 6000 EUR.
Können Sie mir bitte sagen, ob ich das M-Formular anfordern und ausfüllen muss? Das Finanzamt hat mir keine Briefe geschickt. Die Firma meines Partners hat bereits ein separates Formular für ihn eingereicht und ich bin dort nicht als arbeitslos / ohne Einkommen aufgeführt. Kann das Finanzamt auf dieser Grundlage Fragen haben?
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort.
Guten Tag, Martha!
Sie haben Recht, wenn Sie keinen Brief vom Finanzamt erhalten haben, müssen Sie keine Steuererklärung einreichen. Sie können es jedoch von sich aus einreichen, da Sie Anspruch auf eine Steuerrückerstattung für einen arbeitslosen Partner haben.
Mehr Details dazu finden Sie hier:
https://www.nalog.nl/2019/03/27/nerabotayushhij-partner-i-nalogovyj-vozvrat/
Mit freundlichen Grüßen, Nalog.nl Team.
Bitte einloggen oder Registrieren um Ihre Antwort einzureichen