Guten Tag!
Ich habe eine Frage zu diesem Vorschlag für eine neue Regelung ab 2020.
„Wenn Sie die Befreiung erst in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie bis spätestens 20 einen Antrag beim Finanzamt stellen. ”
Und wenn ich mich bewerbe (und in der Regel im Jahr 2020 ein IP eröffne), was passiert in diesem Fall?
Ekaterina, guten Tag.
Die Regelung vom 20. November gilt für bestehende Firmen und registrierte Einzelunternehmer. Wenn Sie sich im Jahr 2020 anmelden, können Sie diesen Antrag einreichen. Das Einzige ist, dass sie eine gewisse Bedenkzeit hat und Sie nicht sofort mit der Anwendung der KOR-Regel beginnen können, sondern ab dem nächsten Quartal nach Einreichung des Antrags (allerdings müssen Sie diese Bedingungen bei der Registrierung eines einzelnen Unternehmers klären und Einreichen eines Antrags).
Grüße, Nalog.nl Team
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