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CM und Fernarbeit in der Russischen Föderation

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Alexey 3 vor Jahren

Guten Tag. Ich arbeite als CM in einem niederländischen Unternehmen und habe 2020 auch als Teilzeitkraft in einem Unternehmen in der Russischen Föderation gearbeitet. Das Einkommen aus Teilzeitarbeit ist gering – weniger als 10000 € pro Jahr nach Abzug der Steuern in der Russischen Föderation. Muss ich diesen Betrag angeben? Wenn ja, wie? Wie erfährt das niederländische Finanzamt mein Einkommen in der Russischen Föderation? Welche Haftung besteht für die Nichtmeldung dieser Einkünfte? Vielen Dank im Voraus!

1 Antwort
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Nalog.nl Admin 3 vor Jahren

Guten Tag, Alexey

Danke für die Frage. Dieses Einkommen müssen Sie in der Spalte „Einkünfte aus sonstiger Arbeit“ angeben. Möglicherweise erfährt das Finanzamt davon. Es liegt in Ihrer Verantwortung, zu entscheiden, ob Sie diese Einkünfte melden oder nicht.

Grüße, Nalog.nl Team

Veröffentlichungsdatum: 15.01.2021

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