Guten Tag! Mein Mann ist ein hochqualifizierter Migrant mit einem stabilen Arbeitsplatz in Holland und einer 30% igen Rolle. Darüber hinaus wurde es möglich, freiberuflich (ein Arbeitgeber außerhalb der Niederlande) zu arbeiten. Der monatliche Betrag eines Teilzeitjobs beträgt ca. 1500 USD. Ist es in diesem Fall notwendig, eine IP zu öffnen? Soweit ich weiß, sind wir weiterhin verpflichtet, Steuern auf diesen Betrag zu zahlen. Welche Möglichkeiten haben wir?
Guten Tag!
Ja, Sie verstehen richtig, Sie müssen noch Steuern zahlen. Sie müssen keinen einzelnen Unternehmer registrieren, es liegt also an Ihnen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website im Artikel „Soll ich einen Einzelunternehmer mit geringem Einkommen anmelden?“
Das einzige ist, dass Ihr Ehemann, wenn Sie eine Hauptbeschäftigung haben, nicht als Unternehmer für die Steuerbehörden angesehen werden kann, da es mehrere Kriterien gibt (1225 Stunden pro Jahr und mehr als die Hälfte des Einkommens sollte aus Unternehmertum stammen). Dies bedeutet, dass er die Steuervergünstigung nur für kleine und mittlere Unternehmen nutzen kann, nämlich 14% des Einkommens von den Steuern abziehen kann.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen einzelnen Unternehmer für Sie oder als Joint Venture zu registrieren und dann Steuergutschriften zu verwenden. Um jedoch zu verstehen, wie profitabel diese Geschichte ist und ob diese Methode überhaupt eine Überlegung wert ist, sollten Sie alles mit allen Rabatten im Detail berechnen.
Unser Unternehmen führt eine solche Testberechnung durch, sodass Sie sie bei Bedarf bei uns bestellen können (hierfür reicht es aus, uns eine E-Mail zu schreiben info@nalog.nl). Wir helfen Ihnen gerne weiter
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen bei der Entscheidung helfen. Einen schönen Tag noch.
Grüße, Nalog.nl Team
Bitte einloggen oder Registrieren um Ihre Antwort einzureichen