Ich lebe seit 3 Jahren mit einem Familienvisum in den Niederlanden. Der Ehemann ist ein hochqualifizierter Migrant. 2016/2017 hatte sie einen Teilzeitjob in Russland aus der Ferne. Ich habe keine Aufforderung zum Ausfüllen der Erklärung erhalten und dementsprechend nichts bezahlt. Stimmt es, dass ich das Recht habe, innerhalb von 5 Jahren eine Rücksendung einzureichen, und keine Strafen anfallen?
Sie sind verpflichtet, Ihre Teilzeitarbeit in der Russischen Föderation in einer Erklärung bei der NL einzureichen. Das Gesetz besagt, dass Sie auch dann zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind, wenn Sie keinen Brief erhalten haben, aber wissen, dass Sie etwas bezahlen müssen. Natürlich kann es sein, dass Sie es nicht „wissen“, sodass eine solche Einreichung zum falschen Zeitpunkt nicht mit Strafen geahndet wird. Und ja, Sie haben das Recht, für 2016 bis zum 31.12.2021 eine Erklärung abzugeben, für 2017 bis zum 31.12.2022. Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie in NL etwas bezahlen müssen, ab dem 1. Juli des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres eine Strafe auf den zu zahlenden Betrag erhoben wird. Wir empfehlen daher nicht, die Lieferung zu verzögern.
Bitte einloggen oder Registrieren um Ihre Antwort einzureichen