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Die Ukrainer können weiterhin keine MRB- und BPM-Steuern zahlen

Befreiung von Flüchtlingen aus der Ukraine unter vorübergehendem EU-Schutz von der Zahlung der Transportsteuer (motorrijtuigenbelasting - mrb) und der Kfz-Steuer...

Die Befreiung von Flüchtlingen aus der Ukraine unter vorübergehendem EU-Schutz von der Zahlung der Transportsteuer (motorrijtuigenbelasting – mrb) und der Steuer auf Autos und Motorräder (belasting van personenauto's en motorrijwielen – bpm) wurde bis zum 4. März 2025 verlängert. Die vorherige ähnliche Entscheidung galt bis zum 4. März 2024.

Bedingungen für den Bezug von Leistungen

Um eine Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Ukrainer über eine vorübergehende Schutzplakette verfügen und die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Fahrzeug muss eine ukrainische Zulassung haben,
  • Sie sind mit diesem Auto oder Motorrad in die Niederlande eingereist.

Was ist für die Beantragung der Steuerbefreiung erforderlich?

Wenn Sie bereits eine solche Befreiung erhalten haben, verlängert sich diese automatisch bis zum 4. März 2025; Sie müssen nichts unternehmen.

Wichtig! Merken Sie sich für den Fall der Fälle – zum Beispiel für Streifenpolizisten, denen diese Entscheidung nicht bekannt ist – den Link zum entsprechenden Artikel auf der Website des Belastingdienstes: https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/berichten/nieuws/tijdelijk-geen-mrb-en-bpm-voor-ontheemden-uit-oekraine

Wenn Sie noch keine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, müssen Sie einen Papierbrief an folgende Adresse senden:
Steuerberater
CAP/Auto, Team vrijstellingsvergunningen
PO 90121
4800RA Breda

Das Schreiben muss einen Antrag auf Befreiung von der MRB- und BPM-Steuer sowie die folgenden Informationen enthalten:

  • Ihr Name,
  • Ihre Adresse in der Ukraine,
  • Ihre BSN-Nummer,
  • Ihre Wohnadresse in den Niederlanden,
  • das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs.

Sie können diesen Brief unter generieren unsere Seite. 

Eine Antwort auf Ihren Brief erhalten Sie innerhalb von 6 Wochen per Post.

Bitte bewahren Sie dieses Schreiben auf, um es den Beamten der Autobahnpolizei zeigen zu können, wenn sie Fragen zur Zahlung Ihrer Kfz-Steuern haben.

Veröffentlichungsdatum: 21.02.2024
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