Das Jahr neigt sich dem Ende zu, aber Unternehmer können noch Steuern sparen. Dazu müssen Sie das Recht auf einen Investitionsabzug (Investeringsaftrek) in Anspruch nehmen.
Was ist Investeringsaftrek?
Der Investitionsabzug ist eine Steuerbefreiung für Investitionen in das Betriebsvermögen. Vermögenswerte sind alles, was der Führung eines Unternehmens dient und nicht zum Verkauf bestimmt ist. In einem Geschäft beispielsweise sind die Regale, in denen die Waren gelagert sind, ein Betriebsvermögen, die Waren in diesen Regalen jedoch nicht. Sowohl BV als auch EMZ können Investeringsaftrek erhalten.
Wie berechnet man die Höhe der Investition in ein Betriebsvermögen?
Um das Recht auf Investeringsaftrek nutzen zu können, müssen Sie die Investition in ein Betriebsvermögen richtig berechnen. Dazu zählen nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Anschaffungskosten. Beispielsweise muss beim Kauf einer Immobilie die Transaktion notariell beurkundet werden und die Kosten des Notars sind im Kaufpreis enthalten. Darüber hinaus können Sie die Kosten für die Installation und Vorbereitung für den Betrieb in die Kosten eines Betriebsvermögens einbeziehen. Wenn Sie beispielsweise eine Maschine gekauft haben, muss diese installiert, mit Strom versorgt und manchmal programmiert werden. All diese Ausgaben erhöhen auch den Umfang Ihrer Investition.
Wichtig!
Zu den Programmen, die Ihnen den Erhalt von Investeringsaftrek ermöglichen, gehören nur Vermögenswerte mit einem Gesamtwert von 450 Euro oder mehr. Einkäufe kleinerer Beträge werden als Aufwand von der Steuerbemessungsgrundlage abgeschrieben.
Manchmal können mehrere Anschaffungen unter 450 Euro zu einem Betriebsvermögen zusammengefasst werden, dessen Wert Ihnen einen Investitionsabzug ermöglicht. Sie haben beispielsweise eine Systemeinheit für 300 Euro, einen Monitor für 150 Euro, eine Computermaus für 50 Euro und Software für 200 Euro gekauft. Die Investition in ein Betriebsvermögen – einen automatisierten Arbeitsplatz – belief sich auf 700 Euro. Die Zulässigkeit der Zusammenlegung mehrerer Erwerbe zu einem Betriebsvermögen wird vom Finanzamt geprüft.
Schemata zur Erlangung von Investeringsicherheit
Im Jahr 2023 gibt es drei Regelungen zur Erlangung eines Investitionsabzugs:
- Abzug für Kleininvestitionen (kleinschaligheidsinvesteringsaftrek – KIA).
- Abzug von Energieinvestitionen (energie-investeringsaftrek – EIA).
- Abzug von Umweltinvestitionen (milieu-investeringsaftrek – MIA).
Kleiner Investitionsabzug
Teilnahme am Abzugssystem KIA muss zwischen 2601 und 353 Euro in Betriebsvermögen investieren. Die Höhe des Abzugs auf verschiedenen Anlageniveaus für 973 finden Sie in der Tabelle
Höhe der Investition | Abzugsbetrag |
bis zu 2600 euro | 0% |
von 2601 bis 63 Euro | 28 % der Investitionssumme |
von 63 bis 717 Euro | 17 841 Euro |
von 117 bis 992 Euro | 17 Euro + 841 % der 7,56 Euro übersteigenden Anlagesumme |
über 353 Euro | 0% |
Sie haben eine Maschine im Wert von 50 Euro erworben. Ihr Investitionsabzug beträgt 000 * 50 % = 000 Euro. Dieser Betrag wird vor der Steuerberechnung von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen.
Abzug von Energieinvestitionen
Um den UVP-Abzug zu erhalten, müssen Sie in neue Energieanlagen investieren, die einbezogen werden Sonderliste, von 2500 bis 136 Euro. Im Jahr 000 beträgt der Abzug 000 % der Investitionssumme.
Mit Energieinvestitionen können gleichzeitig KIA- und EIA-Abzüge geltend gemacht werden. Sie können nicht mit dem MIA-Abzug kombiniert werden.
Abzug von Umweltinvestitionen
Im Jahr 2023 beträgt der MIA-Abzug:
Anlagencode | Abzugsbetrag |
F und G | 45% |
A und D | 36% |
B und E | 27% |
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Veröffentlichungsdatum: 19.12.2023