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Was kann man vom Prinsjesdag erwarten?

Am 19. September 2023, dem Prinzentag (Prinsjesdag), wird die niederländische Regierung traditionell ihre Steuerpläne für das nächste Jahr bekannt geben. Geld...

Am 19. September 2023, dem Prinzentag (Prinsjesdag), wird die niederländische Regierung traditionell ihre Steuerpläne für das nächste Jahr bekannt geben. Es fehlt an Geld im Haushalt und die Steuerpolitik wird verschärft. Die Regierung hatte im Frühjahr ihre vorläufigen Pläne bekannt gegeben, die derzeit koordiniert und genehmigt werden. Die genauen Informationen werden am 19. September erscheinen, aber bereits jetzt kann davon ausgegangen werden, dass es zu folgenden Änderungen kommen wird.

Im Bereich Einkommensteuer:

Kasten 1:

  • Sie werden den Abzug für Investitionen im Bereich der Energieeinsparung von Häusern reduzieren. Sowohl der Betrag des Hauptbetrags, der dem Abzug unterliegt, als auch der Prozentsatz dieser Ausgaben, die dem Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage unterliegen, werden verringert. Die Regierung schlägt vor, zur Diskussion über die Frage zurückzukehren, ob dieser Abzug in 5 Jahren beibehalten werden sollte.
  • Der Zugang zu den Mitteln der Reinvestitionsrücklage wird erleichtert. Dies geschieht zum Wohle der Landwirte, die ihre Arbeit einstellen.  
  • Der EMZ-Abzug wird reduziert. Im Jahr 2023 beträgt er 5030 Euro, im Jahr 2024 reduziert er sich auf 3750 Euro und im Jahr 2027 verringert sich der Höchstabzug auf 900 Euro.
  • Zinserträge aus Darlehen werden mit einem Steuersatz von 10 % besteuert. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 14. April 2023, das rückwirkend zum 26. Juni 2023 gilt.
  • Die Regelung der Steuerbefreiung beim Immobilienerwerb wird sich ändern. Die Änderungen betreffen diejenigen, die nach dem 1. Januar 2013 mit einem Partner ein Haus gekauft haben und später mit einem anderen Partner weitere Wohnungen erworben haben. Es wird davon ausgegangen, dass die Steuervorteile unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob das alte Haus verkauft wird oder nicht. Konkrete Zahlen sind noch nicht bekannt, die Lösung befindet sich in der Entwicklung.
  • Abzüge für bestimmte Gesundheitskosten werden angepasst. Die Regierung ist der Ansicht, dass dieses System nicht effektiv funktioniert. Der Prinsjesdag wird einen Bericht und Vorschläge für die Umverteilung der Ressourcen zugunsten chronisch Kranker und Behinderter vorlegen.
  • Für Sachspenden im Wert von 10 € pro Person bzw. 000 € bei steuerlichen Partnern pro Jahr ist ein Wertgutachten zwingend erforderlich.

Kasten 2:

  • Der Steuersatz in Box 2 ändert sich. Er beträgt nun 26,9 %, ab 2024 gilt ein progressiver Steuersatz. Beträge bis zu 67 Euro werden mit einem Steuersatz von 000 % besteuert, alles darüber hinaus mit einem Steuersatz von 24,5 %. Darüber hinaus werden ab 31 bei der Ermittlung des Gesamteinkommens Einkünfte aus allen drei Einkommensteuerboxen berücksichtigt. Derzeit werden nur Einkünfte aus Box 2025 berücksichtigt. Durch diese Neuerung wird der effektive Steuersatz 1 % übersteigen.
  • Bei den Überschuldungsmaßnahmen wird es zwei Anpassungen geben: 1. Wenn ein Steuerzahler nach der Auswanderung übermäßig viel Geld von einer im Ausland neu gegründeten BV geliehen hat, wird eine Defensivveranlagung erhoben. Das Ergebnis erwies sich als unerwünscht, die Regeln werden sich ändern. 2. Passen Sie die Verteilung des Höchstbetrags der Überschuldung am Ende der steuerlichen Partnerschaft an.
  • Um die Effizienz der Unternehmensnachfolge zu steigern, werden Änderungen an der Übertragungsregelung vorgenommen. 

Kasten 3:

Wesentliche Steueränderungen für Box 3 werden auf 2027 übertragen. Derzeit wird über eine Erhöhung des Box-3-Satzsatzes auf maximal 38 % bis 2024 nachgedacht. Darüber hinaus werden folgende Änderungen vorgeschlagen:

  • Der Anteil am Vermögen der Eigentümergemeinschaft wird nicht mehr als sonstiges Vermögen, sondern als Bankguthaben eingestuft. 
  • Auch der Vermögensanteil auf dem Treuhandkonto des Notars wird nicht mehr in der Kategorie „Sonstige Vermögenswerte“ aufgeführt, sondern muss in der Kategorie Bankguthaben aufgeführt werden. 
  • Forderungen und Schulden in Box 3 zwischen steuerlichen Partnern sowie zwischen einem Elternteil und einem minderjährigen Kind unterliegen nicht mehr der Prüfung durch die Steuerbehörden.

Sonstige Steuern 

Ab 2024 ist geplant, den Rabatt für die Vorauszahlung der Einkommensteuer abzuschaffen. 

Es ist anzumerken, dass Ruttes 4. Kabinett zurücktrat und sich der politische Kampf verschärfte. Es ist möglich, dass die harten Pläne der Regierung bis zum 19. September etwas aufgeweicht werden.

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Veröffentlichungsdatum: 29.08.2023
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