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Clever spenden: Was passiert mit dem Giftenaftrek-Steuerabzug im Jahr 2024?

In den Niederlanden wird Philanthropie insbesondere durch steuerliche Anreize für Spender gefördert. Die Regierung achtet jedoch darauf, dass in diesem Bereich ...

In den Niederlanden wird Philanthropie insbesondere durch steuerliche Anreize für Spender gefördert. Allerdings stellt die Regierung sicher, dass es in diesem Bereich keine Missbräuche gibt. Spenden sind vom steuerpflichtigen Einkommen abzugsfähig, wenn sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Es ist geplant, im Jahr 2024 einige Änderungen an diesen Bedingungen vorzunehmen.

Was müssen Sie über Giftenaftrek wissen?

Damit Sie sich ein vollständiges Bild davon machen können, was Spenden in den Niederlanden sind und wie Sie einen Giftenaftrek – einen Steuerabzug – erhalten, empfehlen wir Ihnen, sich mit unserem vertraut zu machen Überprüfung. Insbesondere können Sie sich selbst klar unterscheiden regelmäßige und regelmäßige Spenden, was sehr wichtig ist. Achten Sie unbedingt darauf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Spende vom Finanzamt als ordnungsgemäß angesehen werden kann.

Zur gleichen Zeit, wie wir schriebAb dem 1. Januar 2023 hat die Regierung die Steuergutschriften für gewöhnliche Spenden auf 250 € pro Kalenderjahr begrenzt. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um der Versuchung zu widerstehen, übermäßig große Spenden zu tätigen, um das steuerpflichtige Einkommen zu verringern oder sogar ganz zu eliminieren. Wir auch schrieb über eine weitere Änderung im Bereich der Besteuerung von Spenden, die am 14. April 2023 in Kraft getreten ist. Wir sprechen von regelmäßigen Spenden im Rahmen von Eheverträgen und basieren auf der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Niederlande vom 7. Oktober 2022.

Der Gesetzentwurf zur Steuererhebung für 2024 (Wetsvoorstel Fiscale Verzamelwet 2024) wurde kürzlich dem Parlament vorgelegt. Wir möchten Sie auf die wesentlichen Änderungen im Spendenbereich aufmerksam machen.

Die 5-Jahres-Frist kann nicht in allen Fällen eingehalten werden.

Als regelmäßig gelten Spenden, wenn Sie diese seit mindestens 5 Jahren tätigen. Handelt es sich bei einer Spende um eine regelmäßige Spende, kann sie in voller Höhe von der Einkommensteuer abgesetzt werden, wobei für regelmäßige Spenden eine bestimmte Grenze gilt. In manchen Situationen ist es jedoch auch bei Nichteinhaltung dieser Frist möglich, den Status einer regulären Spende beizubehalten bzw. die Möglichkeit des Abzugs bleibt in den Jahren bestehen, in denen alle Voraussetzungen erfüllt waren.

Der Vertrag kann vorsehen, dass regelmäßige Spenden in bestimmten Fällen eingestellt werden. Zum Beispiel, Verlust des ANBI-Status der Einrichtung oder Insolvenz, andererseits der Verlust eines stabilen Einkommens oder der Arbeitsfähigkeit des Spenders. In diesen Fällen bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug bis zur Vertragsbeendigung bzw. bis zum Vorliegen der Voraussetzungen bestehen. Voraussetzung für den Vorbehalt des Vorsteuerabzugs ist, dass der Schenker auf einen der oben genannten Umstände keinen oder nur geringen Einfluss hatte. Dies war im Rahmen der Politik des Steuerdienstes bereits möglich, nun ist geplant, diese Regelung auf gesetzlicher Ebene festzulegen.

Sachspenden

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass der Wert von Sachgeschenken künftig durch ein unabhängiges Gutachten ermittelt werden muss, wenn er diesen übersteigt Schwelle 10 Euro (pro Partner). Hierbei kann es sich um ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen handeln, eine Rechnung kann jedoch auch ausreichen. Mit anderen Worten: Übersteigt die Gesamtsumme der in diesem Jahr getätigten Sachspenden die Grenze, muss eine Bewertung vorgenommen werden.

Der Schwellenwert gilt für die Summe der Sachspenden pro Spender. Dies bedeutet, dass im Falle gemeinsamer Sachspenden zweier steuerlicher Partner eine Veranlagung erfolgen sollte, wenn der Wert dieser Zuwendungen in einem Kalenderjahr 20 Euro übersteigt. Dieser Schwellenwert gilt sowohl für regelmäßige als auch für regelmäßige Spenden.

ANBI-Status für eine Einrichtung mit Sitz in einem Land außerhalb der EU

Um die einkommenssteuerliche Absetzbarkeit regelmäßiger Spenden nutzen zu können, müssen diese Spenden über die ANBI (algemeennutbeogendeinstelling – gemeinnützige Einrichtung) erfolgen. In den Niederlanden sind solche Organisationen in einem speziellen Register eingetragen, in dem sie jederzeit überprüft werden können Link. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn eine Einrichtung möglicherweise die ANBI-Merkmale erfüllt, aber ihren Sitz im Ausland hat. 

Um auch in den Niederlanden als ANBI eingestuft zu werden, müssen diese Betriebe in „Drittländern“ die gleichen Bedingungen wie für die niederländische ANBI erfüllen. Diese Bestimmung ist im Gesetzentwurf verankert, obwohl sie in der Praxis bereits jetzt angewendet wird. 

Spenden ist edel. Unter Berücksichtigung der steuerlichen Nuancen muss dies jedoch auch mit Bedacht erfolgen. Wenn Sie Zweifel oder Fragen zu Ihrer Spendensituation haben, kontaktieren Sie uns bitte unter Beratung!

Veröffentlichungsdatum: 14.06.2023
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