Ab dem 1. Juli 2023 können Vermieter die Miete für von ihnen gemietete Wohnungen erhöhen. Diese Informationen werden veröffentlicht auf dem Regierungsportal. Um die Auswirkungen steigender Preise auf die Einwohner des Landes zu begrenzen, hat die Regierung Beschränkungen für den Anstieg der Preise für Mietwohnungen eingeführt. Die maximale Preiserhöhung ist im sozialen Wohnungsbau auf 3,1 % und im privaten Sektor auf 4,1 % begrenzt.
Beschränkungen des Mietwachstums im sozialen Wohnungsbau
Wie stark ein Vermieter Ihre Miete erhöhen kann, hängt von der Art Ihres Haushalts, seinem Bruttoeinkommen im Jahr 2021, den aktuellen Raten und der Art der Miete ab, die Sie besitzen.
Übersichtstabelle der maximal möglichen Erhöhung der monatlichen Miete für verschiedene Bevölkerungsgruppen bei Anmietung von Sozialwohnungen (Häuser, Wohnungen etc.)
Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen (kumuliert 2021) | Haushalte mit gehobenem mittleren Einkommen (kumuliert 2021) | Haushalte mit hohem Einkommen (kumuliert 2021) | |
Ein-Personen-Haushalt | auf €48 836 | aus €48 bis 836 € | vorbei €57 573 |
Mehrpersonenhaushalt | auf €56 513 | aus €56 513 bis zu 76 764 € | vorbei €76 764 |
Maximale Mieterhöhung ab 1. Juli 2023 | Wenn die Kosten des bestehenden Mietvertrags 300 Euro und mehr betragen - 3,1 %
Wenn der Wert der bestehenden Miete weniger als 300 € - 25 € beträgt (das sind mehr als 3,1 %) |
€50 | €100 |
Bei der Anmietung anderer Arten von Sozialwohnungen (Zimmer, Heimplätze etc.) gelten etwas andere Regelungen. Die maximale Mieterhöhung für diese Wohnungstypen beträgt 3,1 %.
Um zu überprüfen, ob die Miete in Sozialwohnungen den festgelegten Regeln entspricht, können Sie dies tun unter diesem Link.
Wie ist die Miete in der Privatwirtschaft geregelt?
Gemäß Änderungen In einem vom Senat am 20. Dezember 2022 verabschiedeten Gesetz hängt die Erlaubnis zur Erhöhung der Mieten in Privatwohnungen vom durchschnittlichen Lohnwachstum im Land im vergangenen Jahr ab – vorausgesetzt, dieses Wachstum ist niedriger als die Inflation (prozentual). Die maximale Höhe der Mietsteigerung errechnet sich in diesem Fall nach der Formel: durchschnittliche Lohnsteigerung (in Prozent) + 1 Prozent.
Im Zeitraum von Dezember 2021 bis Dezember 2022 betrug die Inflation 9,7 % und das durchschnittliche Lohnwachstum 3,1 %. Demnach haben Vermieter ab dem 1. Januar 2023 das Recht, die Miete um maximal 4,1 % anzuheben. Die gleiche Mieterhöhung gilt für Hausbootliegeplätze.