Einige Unternehmer, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise eine Sonderzahlung aufgeschoben erhielten, begannen, Schreiben von den Finanzbehörden (belastingdienst) zu erhalten. Angeschrieben werden diejenigen, die laut belastingdienst gegen mindestens eine der beiden Voraussetzungen für die Gewährung einer Nachfrist verstoßen haben:
- Vollständige Zahlung neuer Steuerschulden ab 1. Oktober 2022.
- Rechtzeitige Rückzahlung der Steuerschuld gemäß der Vereinbarung über die Gewährung einer besonderen Stundung.
Wenn Sie die Schulden innerhalb von zwei Wochen vor Erhalt des Schreibens abbezahlt haben, müssen Sie nichts unternehmen. Wenn Sie belastingdienst einen falschen Zahlungslink angegeben haben, erhalten Sie eine Rückerstattung und die Zahlung muss erneut erfolgen. Wenn die Schulden wirklich bestehen, versuchen Sie, sie so schnell wie möglich zu begleichen! Wenn kein Geld vorhanden ist, um die Schulden zu begleichen, müssen Sie bei den Steuerbehörden einen Antrag auf Anpassung der Zahlungsregelung stellen. Wenn Sie das Schreiben der Steuerbehörde verloren haben und sich nicht an die Ratenzahlungsbedingungen erinnern, fordern Sie eine Kopie des Schreibens an Link.
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Veröffentlichungsdatum: 06.03.2023