Da die Zahl der anhängigen Asylanträge in den Niederlanden kurz davor steht, ein Rekordhoch zu erreichen, hat die Regierung beschlossen, zwei Schritte zu unternehmen. Erstens wird der Zustrom von Flüchtlingen begrenzt (mehr dazu in unserem Artikel). Zweitens wird der Migrationsdienst (IND) Asylanträge länger prüfen können – die maximale Zeit für eine Entscheidung darüber ist jetzt nicht sechs, sondern fünfzehn Monate.
Anti-Krisen-Entscheidung der Regierung
Die Niederlande erleben eine der größten Migrationskrisen der jüngeren Geschichte. Bereits im Sommer zeichnete sich ab, dass der Migrationsdienst arbeitet mit Überlast. Deshalb am 26 die Regierung hat entschieden geben Sie dem IND weitere neun Monate, um über den Asylantrag zu entscheiden. Am 26. September wurde diese Änderung im Staatsanzeiger veröffentlicht - Staatscourant van het Koninkrijk der Niederlande.
Statistik der Flüchtlingsanträge
Das IND ist bestrebt, Entscheidungen über Asylanträge so schnell wie möglich zu treffen, um Asylsuchenden Klarheit über ihre Zukunft in den Niederlanden zu verschaffen. Für eine so große Zahl von Anträgen, wie sie in diesem Jahr gestellt wurden, sind die Mittel des Migrationsdienstes jedoch nicht kalkuliert.
Der Gesamtzustrom von Flüchtlingen (ohne vorübergehend Vertriebene aus der Ukraine) erreichte in diesem Jahr 29.114 Personen. Im August der Zuzug von Asylsuchenden belief sich auf 4795 Personen. Unter ihnen ist eine ziemlich große Zahl von Minderjährigen, die unbegleitet in die Niederlande kommen. Die wichtigsten Flüchtlingsdaten für August lauten wie folgt:
- Die fünf wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden sind: Syrien (2265), Afghanistan (474), die Türkei (415), Jemen (228) und Eritrea (211).
- 1038 Personen sind im Rahmen des Familiennachzugsverfahrens in die Niederlande eingereist.
- Die Zahl der Asylanträge von Minderjährigen betrug 588 (gegenüber 452 im Juli).
- Es gab 115 wiederholte Asylanträge.
Neue Frist für die Bearbeitung von Asylbewerberanträgen
Es gilt die geänderte Frist zur Bearbeitung von Anträgen von Geflüchteten nur bis 1. Januar 2023. Die Verlängerung gilt für die folgenden Arten von Anträgen beim IND:
- Erste;
- wiederholt;
- Berufungsanträge (zij-instroom na beroep).
Die Begutachtungsfrist verlängert sich von sechs auf fünfzehn Monate, sofern sie nicht bereits am 27. September 2022 abgelaufen ist, sowie für alle Neuanträge, die vor dem 1. Januar 2023 eingereicht werden. Um die Frist für Entscheidungen über Asylanträge in den Niederlanden nach dem 1. Januar 2023 zu ändern, ist ein neuer separater Regierungsbeschluss erforderlich.
Veröffentlichungsdatum: 12.10.2022