Alle türkischen Staatsbürger und ihre Familienangehörigen müssen, wenn sie sich länger als 90 Tage in den Niederlanden aufhalten wollen, eine befristete Aufenthaltserlaubnis (MVV) beantragen. Ab dem 1. Oktober 2022 werden Anträge auf Aufenthaltserlaubnis (außer Asyl) abgelehnt, wenn jemand keine gültige MVV hat. Diese Anpassung bezieht sich auf Integrationspflicht für türkische Staatsbürgerdie ab dem 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Die Entscheidung wird dazu beitragen, Versuche zu verhindern, die Integration zu vermeiden, einschließlich des Erlernens des Niederländischen, und dazu beitragen, illegale Migration und Arbeit zu reduzieren. Zuvor konnten die Türken gemäß dem Türkei-EU-Integrationsabkommen kein MVV ausstellen.
MVV ist nach unserem üblichen Verständnis keine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis), sondern ein Langzeitvisum, mit dem Sie in die Niederlande einreisen und eine vollwertige Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Der Antrag auf MVV wird nun gleichzeitig mit dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt. Nachdem Sie mit MVV in die Niederlande eingereist sind, können Sie beim IND eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bisher waren diese beiden Verfahren getrennt. Der MVV selbst kann von Ausländern im Ausland oder von ihren Sponsoren in den Niederlanden beantragt werden.
Erfahren Sie mehr über MVV auf der IND-Website.
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Veröffentlichungsdatum: 20.09.2022