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Ist es möglich, eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu erhalten, indem man der Ukraine und den Ukrainern hilft?

Russlands Angriff auf die Ukraine und der anhaltende blutige Krieg führten dazu, dass die Ukrainer umfangreiche Hilfe von zivilisierten Ländern benötigten. aktiv mitgemacht...

Russlands Angriff auf die Ukraine und der anhaltende blutige Krieg führten dazu, dass die Ukrainer umfangreiche Hilfe von zivilisierten Ländern benötigten. Auch die Niederlande haben sich aktiv an der Bereitstellung dieser Hilfe beteiligt. Organisationen und Einzelpersonen haben jedoch eine Frage: Ist es möglich, eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu beantragen, indem Waren und Dienstleistungen kostenlos an Ukrainer übertragen werden? Lassen Sie uns herausfinden, ob es ein solches Recht gibt.

Wer hat Anspruch auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung nach dem Gesetz?

Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung haben nur Organisationen und Unternehmer, die als Mehrwertsteuerzahler registriert sind. Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen sollte für geschäftliche Zwecke und nicht für andere Zwecke erfolgen. Der Zweck des Kaufs wird von den Steuerbehörden anhand von Kriterien wie der Art der Ware oder Dienstleistung, der Zeit, die zwischen dem Erwerb der Ware/Dienstleistung und ihrer Verwendung für wirtschaftliche Tätigkeiten verstrichen ist, der Absicht, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, usw. beurteilt. Für alle Käufe zum Zweck der Geschäftstätigkeit müssen Unternehmer Belege vorlegen und Meldungen an die Steuerbehörden erstatten.

Wenn gekaufte Waren und Dienstleistungen nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden?

Die Frage, ob es möglich ist, die zuvor gezahlte Mehrwertsteuer zurückzuerstatten, stellt sich, weil private Unternehmer und Organisationen mit Hilfe der Ukrainer und der Ukraine gekaufte Waren und Dienstleistungen kostenlos an Endverbraucher übertragen. Dementsprechend weicht dieses Vorgehen von der üblichen Geschäftspraxis ab.

Finanzministerin Sigrid Kaag ist der Ansicht, dass die Verwendung gekaufter Waren und Dienstleistungen für unternehmensfremde Tätigkeiten Unternehmer nicht davon abhalten sollte, diese zu kaufen. Die bloße Tatsache der Weiterveräußerung gekaufter Waren und Dienstleistungen zu nicht geschäftlichen Zwecken schließt die Möglichkeit des Abzugs der zuvor dafür gezahlten Mehrwertsteuer vom Gesamtsteuerbetrag nicht aus, garantiert jedoch kein solches Recht.

Bei der Bestimmung der Möglichkeit einer Mehrwertsteuererstattung können eine Organisation und eine Einzelperson in zwei Personen handeln – als Unternehmer und nicht als Unternehmer. Einige Waren und Dienstleistungen werden den Käufern formell kostenlos überlassen (Verpackung, Beratungsleistungen usw.). Ob diese Kosten im Zusammenhang mit dem Geschäft stehen, bestimmt sich nach dem Vorliegen eines wirtschaftlichen Interesses. Dieses Interesse tritt auf, wenn es unmöglich ist, ein Produkt oder eine Dienstleistung ohne eine formal kostenlose Übertragung einiger Dienstleistungen und Werte zu verkaufen, oder wenn diese zusätzlichen Kosten den Umsatz und dementsprechend den Gewinn erhöhen. Soweit unentgeltlich überlassene Waren und Dienstleistungen für die unternehmerische Tätigkeit von wirtschaftlichem Interesse sind, werden sie von natürlichen und juristischen Personen, die als Nichtunternehmer handeln, an Verbraucher übertragen. Die Mehrwertsteuerrückerstattung ist nur für Unternehmer möglich.

Es ist normalerweise unmöglich, eine Rückerstattung der zuvor gezahlten Mehrwertsteuer zu fordern, indem Waren und Dienstleistungen kostenlos an Ukrainer übertragen werden!

Angenehme Ausnahme

Nach einem Einspruch der Niederlande und anderer EU-Länder hat die Europäische Kommission eine Reihe von Ausnahmen von der oben beschriebenen Regel gemacht. Die Ausnahme gilt für staatliche Stellen, gemeinnützige Organisationen und Hilfsorganisationen wie Krankenhäuser. Da die Ukraine ernsthafte Versorgungsprobleme hat und 6 Millionen ihrer Bürger in die EU geflüchtet sind, würde eine solche Lösung die Probleme der Hilfsorganisationen entlasten. Insbesondere die niederländischen Gemeinden, auf deren Schultern die Hauptlast der Aufnahme und Versorgung ukrainischer Flüchtlinge lastet, werden von der Zahlung der Mehrwertsteuer auf für Ukrainer erworbene Waren und Dienstleistungen befreit.

Die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Hilfe für die Ukraine von der Mehrwertsteuer zu befreien, gilt rückwirkend, das heißt, sie kann auf alle Käufe zu diesem Zweck angewendet werden, die seit Beginn der russischen Aggression (ab Ende Februar 2022) getätigt wurden. Die Entscheidung gilt derzeit bis zum 31. Vielleicht wird die Entscheidung je nach Situation in der Ukraine verlängert.

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Veröffentlichungsdatum: 17.08.2022
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