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Die Einführung des UBO-Registers in den Niederlanden wurde auf den 1. Januar 2023 verschoben

Die Einführung des UBO-Registers in den Niederlanden wurde auf den 1. Januar 2023 verschoben. UBO (Ultimate Beneficial Owners) – letztendliche wirtschaftliche Eigentümer. Dies...

Die Einführung des UBO-Registers in den Niederlanden wurde auf den 1. Januar 2023 verschoben. UBO (Ultimate Beneficial Owners) – letztendliche wirtschaftliche Eigentümer. Dieser Begriff bezieht sich auf Personen, die ein Unternehmen besitzen oder kontrollieren. Die vorherige UBO-Registrierungsfrist war der 1. September 2022.

Alle Unternehmen müssen ihre Endbegünstigten offenlegen. Damit soll die Wirtschaftskriminalität bekämpft werden, damit sich einzelne Personen nicht mehr hinter gesichtslosen Firmennamen verstecken können. Es wird davon ausgegangen, dass auf diese Weise der Kampf gegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung intensiviert werden kann.

Zu den wirtschaftlich Berechtigten gehören Personen, die:

  • mehr als 25 % der Anteile an einem Unternehmen oder einer juristischen Person besitzen;
  • mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft besitzen;
  • offiziell ernannte Direktoren des Unternehmens sind oder die tatsächliche Kontrolle darüber ausüben.

Die Aufgabe der Registrierung eines UBO in einem speziellen Register besteht darin, alle tatsächlichen Eigentümer verschiedener juristischer Personen zu identifizieren. Solche Leute verstecken sich oft hinter einer langen Kette von Unternehmen, und jetzt werden sie damit Schluss machen. Ist das Unternehmen beispielsweise Teil einer Holdinggesellschaft, müssen die Eigentümer der Holdinggesellschaft als deren letztendlich wirtschaftlich Berechtigte angegeben werden.

Der Kampf gegen Wirtschaftsverbrechen ist eine edle Aufgabe, und alle zivilisierten Länder beteiligen sich jetzt an einem solchen Kampf. Allerdings ist die niederländische Industrie- und Handelskammer der Aufgabe nicht gewachsen, das UBO-Register zum 1. September einzuführen. Gleichzeitig kritisieren interessierte Unternehmen die Qualität der in das Register eingetragenen Daten und befürchten, dass sie nach Ablauf der früheren Frist Probleme durch das UBO-Register bekommen.

Am 29. Juli 2022 wurde von allen Beteiligten eine Erklärung in Umlauf gebracht, dass die Einführung des UBO-Registers zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen wird. Es wurde nun entschieden, dass die endgültigen wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen bis zum 1. Januar 2023 in das Register eingetragen werden müssen. Die neue Frist gilt nur für Unternehmen, die bereits Unterlagen bei der Industrie- und Handelskammer eingereicht haben, deren Registrierung aber noch nicht abgeschlossen ist.

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Veröffentlichungsdatum: 10.08.2022
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