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Ab dem 2 haben sich die Möglichkeiten für Eltern, Urlaub im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes und der Kinderbetreuung zu erhalten, etwas geändert....

Ab dem 2. August 2022 haben sich die Möglichkeiten für Eltern, Urlaub im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes und der Kinderbetreuung zu erhalten, etwas geändert.

In den Niederlanden kann jeder berufstätige Elternteil eines Kindes, einschließlich des Vaters, die folgenden Elternurlaubsoptionen in Anspruch nehmen:

 

  1. Urlaub im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes - 1 Woche; kann innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt verabreicht werden; vom Arbeitgeber bezahlt; Gehalt für die Urlaubszeit - 100%. Die Urlaubszeit wird mit dem Arbeitgeber vereinbart. Es ist nicht erforderlich, die Staatliche Arbeitsversicherungsagentur (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen (UWV)) zu informieren.
  2. Verlängerter Mutterschaftsurlaub - 5 Wochen; kann innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt bereitgestellt werden; kostenpflichtiges UWV; Gehalt für die Urlaubszeit - 70%. Der Arbeitgeber stellt einen Antrag beim UWV und erhält Geld, das er an den Arbeitnehmer auszahlt.
  3. Elternurlaub (die Möglichkeit, diesen Urlaub zu erhalten, erschien ab dem 2. August 2022) - 9 Wochen; kann innerhalb von 1 Jahr nach der Geburt gewährt werden; kostenpflichtiges UWV; Gehalt für die Urlaubszeit - 70%. Der Arbeitgeber stellt einen Antrag beim UWV und erhält Geld, das er an den Arbeitnehmer auszahlt. Dieser Urlaub kann im Gegensatz zu den anderen für jeden geborenen Zwilling genommen werden, sofern die Eheschließung amtlich eingetragen ist. Bei einer standesamtlichen Eheschließung gelten die allgemeinen Regeln.
  4. Elternurlaub - 17 Wochen; kann innerhalb von 8 Jahren nach der Geburt gewährt werden; unbezahlt. Die Urlaubszeit wird mit dem Arbeitgeber vereinbart. Sie müssen UWV nicht informieren. Wenn Sie nicht 9 Wochen teilweise bezahlten Urlaub genommen haben, können Sie 8 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen, bis Ihr Kind 26 Jahre alt ist.
Achten Sie! Die Anzahl der gleichzeitig geborenen Kinder hat in der Regel keinen Einfluss auf die Urlaubsdauer. Für die Geburt von Zwillingen kann nur der gleiche Urlaub gewährt werden wie für die Geburt eines Kindes.

Die Gesamtdauer der Elternzeit beträgt nicht mehr als 32 Wochen. 15 Arbeitswochen Urlaub werden bezahlt, eine Woche wird vom Arbeitgeber zu 100 % und 14 Wochen von der UWV zu 70 % des Verdienstes bezahlt. 

Schauen Videos zum Thema auf unserem YouTube-Kanal.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Nalog.nl zur Beratung.

Veröffentlichungsdatum: 04.08.2022
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