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Wiederaufnahme des Versands von Benachrichtigungen über die Integration nach dem Gesetz Wi2013

Am 1. Januar 2022 trat ein neues Gesetz zur Integration von Migranten in den Niederlanden (Wet inburgering 2021 - Wi2021) in Kraft....

Am 1. Januar 2022 trat ein neues Gesetz zur Integration von Migranten in den Niederlanden (Wet inburgering 2021 - Wi2021) in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt war Wi2013 in Kraft, und viele Migranten unterliegen noch dem alten Recht. Maßgebend ist das Datum der Erteilung des Aufenthaltsrechts durch das IND.

Unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes vom 1. bis 19. Januar kam es zu Verwirrung. Einigen Migranten wurde fälschlicherweise mitgeteilt, dass sie sich nach dem Wi2021-Gesetz integrieren müssten. Daher hat das DUO (Dienst Uitvoering Onderwijs – Exekutivagentur für Bildung) die Zusendung von Integrationsbescheiden an Personen, die dem Wi2013-Gesetz unterliegen, vorübergehend ausgesetzt. Bis zum 1. Juni 2022 wird der Versand solcher Benachrichtigungen wieder aufgenommen.

Unterschied zwischen den Gesetzen Wi2013 und Wi2021

Das Gesetz Wi2021 führt strengere Anforderungen an die Erfüllung der Integrationsbedingungen ein. Insbesondere werden höhere niederländische Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Wenn nach dem Wi2013-Gesetz das Niveau A2 ausreichend war, dann ist nach dem Wi2021-Gesetz bereits das Niveau B1 erforderlich. Lesen Sie mehr dazu in unserem ArtikelUm die Integration ab 2022 abzuschließen, sind höhere Niederländischkenntnisse erforderlich".

Zu Ihrer Information! Integration bedeutet, Migranten in ein produktives Leben in der niederländischen Gesellschaft zu integrieren. Die Hauptkomponente dieses Prozesses ist sprachliche Integration.

Personen, die sich für längere Zeit oder für einen dauerhaften Aufenthalt in den Niederlanden niederlassen, insbesondere die die Staatsbürgerschaft des Landes erwerben möchten, müssen die Integrationsprüfungen bestehen. Wer zur Integration verpflichtet ist, muss innerhalb von 3 Jahren zum Bestehen von Sprachprüfungen auf dem Niveau B1. Für Geflüchtete sind Sprachprüfungen kostenlos, alle anderen müssen dafür bezahlen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Integrationsprozesses ist die Erwerbstätigkeit bzw. das Ehrenamt.

Integrationsvoraussetzungen gelten für diejenigen, die zur Arbeit, zum Partner, als Flüchtling oder aus anderen Gründen kommen. Gleichzeitig gibt es Ausschlussliste: Integrationsanforderungen gelten nicht für bestimmte Personengruppen - siehe Informationen zu Link.

Schwierigkeiten bei der Implementierung eines neuen Integrationssystems

Als einige Migranten irrtümlich Bescheide zur Integration nach dem Wi2021-Gesetz erhielten, löste dies Proteste aus, und in der Folge wurden die Bescheide auf Initiative des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung (Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid) ausgesetzt.

Schwierigkeiten traten im Zusammenhang mit der Bestimmung auf, unter welches Gesetz, altes oder neues, ein bestimmter Migrant fällt. Die Kriterien für eine solche Bestimmung mit Erläuterungen sind in enthalten Link.

Wichtig! Für die Bestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Integrationspflicht ist er maßgeblich der Zeitpunkt, an dem die Person das Aufenthaltsrecht in den Niederlanden erworben hat. Wenn dieses Datum nach dem 1. Januar 2022 liegt, unterliegt der Migrant Wi2021. Das Datum der Eintragung des Aufenthaltstitels in die BRP (Basisregistratie Personen) spielt bei dieser rechtlichen Einordnung keine Rolle. Die Anwendung dieser Unterscheidung wird durch das Vorhandensein von Ausnahmen erschwert.

Im März dieses Jahres wurde der Integrationsprozess für Migranten, die unter das Wi2021-Gesetz fallen, wieder aufgenommen. Für Wi2013-Pflichtige verzögert sich der Bescheid mit Integrationsbedarf, auch weil das Ministerium für Soziales und Arbeit (SZW) noch über mehrere Gruppen von Ausnahmen entscheiden muss. Nun wurde der Prozess für alle Migrantengruppen wieder aufgenommen. Das einzige Problem, das ungelöst bleibt, ist das derjenigen, die im Januar fälschlicherweise Bescheide erhalten haben.

Veröffentlichungsdatum: 25.05.2022
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