Tolle Neuigkeiten für alle Autobesitzer! Der Verbraucherverband kämpft seit Jahren gegen die Mängel des Autoversicherungssystems, und diese Bemühungen haben sich gelohnt. Der niederländische Versichererverband hat entschieden, dass unfallfreie Jahre nach der Scheidung geteilt und/oder im Todesfall des Versicherten an den Partner vererbt werden.
Die Zahl der unfallfreien Jahre wirkt sich maßgeblich auf die Höhe der Versicherungsleistungen aus: Je mehr solcher Jahre, desto niedriger die Versicherungsprämien. Bis 2022 wurden unfallfreie Jahre nur im Namen der Versicherten angesammelt. Als er starb, verlor sein Lebensgefährte alle angesammelten Jahre und musste alles von vorne anfangen, was zu einer erheblichen Erhöhung der Beitragshöhe führte. Im Falle einer Scheidung war die Situation die gleiche.
Aber jetzt hat sich alles geändert. Bei Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die Jahre, die der Versicherte nicht beim Versicherer beantragt hat, einfach geteilt.
Auch Menschen, die Autos leasen und sich dann für ein eigenes Fahrzeug entscheiden, können ihre unfallfreien Jahre zurückgewinnen. Dazu müssen sie sich mit Leasingunterlagen an ihren Versicherer wenden. Darüber hinaus können auch die Jahre, in denen der Versicherte nicht an einem Verkehrsunfall im Ausland beteiligt war, in die niederländische Versicherung einbezogen werden.
Veröffentlichungsdatum: 07.02.2022