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Die Frau, die Informationen über das Schweizer Konto vorenthielt, wurde zu Bewährung, Zivildienst und Geldstrafe verurteilt

Wir werden oft gefragt, ob ein niederländischer Steuerpflichtiger seine Ersparnisse auf ausländischen Konten ausweisen muss. Werden sie gefunden? ...

Wir werden oft gefragt, ob ein niederländischer Steuerpflichtiger seine Ersparnisse auf ausländischen Konten ausweisen muss. Werden sie gefunden? Die beste Antwort ist die Geschichte unten.

Aber zuerst ein wenig zur Gesetzgebung

Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, alle Ihre Ersparnisse der Welt zu zeigen. Die einzige Ausnahme gilt für Inhaber von 30% Steuer: Sie können nur dann keine Auslandskonten deklarieren, wenn sie sich für eine teilweise steuerliche Ansässigkeit entscheiden. Erfahren Sie mehr über 30% Taxiing und seine Vorteile in unserem Webinar. Verknüpfung hier.

Wie erfährt das Finanzamt von Konten im Ausland?

Die Steuern in den meisten Ländern sind in Alarmbereitschaft. 2014 haben die G2014-Staaten einen gemeinsamen Standard für den automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard – CRS) verabschiedet. Im selben Jahr genehmigte ihn die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD). Bald, im Oktober 51, unterzeichneten 2020 Jurisdiktionen das Automatic Information Exchange Agreement (CRS MCAA). Im Jahr 105 haben bereits 2021 Länder Daten ausgetauscht, und 4 sind weitere XNUMX Länder der СRS beigetreten.

  • Welche Informationen tauschen Länder aus? Einzelkonten (Name, Anschrift, Steuerhoheit, Kontowährung, aktueller Saldo) sowie Konten von Gesellschaften, Trusts und Privatstiftungen. Es muss von Banken, Maklern, Anlagestrukturen und einigen Arten von Versicherungsunternehmen bereitgestellt werden.

Es ist logisch anzunehmen, dass die Mehrheit der Leser dieser Zeilen daran interessiert ist, ob Länder wie Russland, die Ukraine, Weißrussland, Kasachstan und Georgien der СRS beigetreten sind.

Wir befriedigen Ihre Neugier. Neben den EU-Staaten Großbritannien, Japan, Hongkong, Israel, der Türkei steht Russland auf der Liste der CRS-Mitglieder. Kasachstan ist dieses Jahr beigetreten. Ukraine plant ab 2023. Georgien - ab 2024. Weißrussland hat noch keine Pläne.

Beachten Sie, dass auch mit den Ländern, die noch nicht dem CRS beigetreten sind, der Austausch von Steuerinformationen erfolgt, jedoch nur auf Anfrage.

Schüttle es auf den Schnurrbart

Immer mehr Länder schließen sich dem Abkommen über den automatischen Informationsaustausch an. Wenn also ein Land jetzt noch nicht beigetreten ist, kann es dies in sehr naher Zukunft tun. Wir empfehlen dringend, Konten in anderen Ländern nicht zu verstecken, in der Hoffnung auf einen Russen vielleicht. Andernfalls erwartet Sie möglicherweise das, was einem der Einwohner der Niederlande widerfahren ist.

Hier kommt die Geschichte

Eine Bewährungsstrafe, 160 Stunden Zivildienst und 200.000 € Geldstrafe, möchten Sie?

Die Staatsanwaltschaft Rotterdam warf der Frau vor, in ihren Steuererklärungen für 2011-2015 unvollständige Angaben gemacht zu haben. Bei der Verhandlung wurde folgende Information bekannt: Die Dame habe mit ihrem Ex-Mann vereinbart, dass er nach der Scheidung 5 Millionen Euro mit ihr teilen werde. Von diesem Betrag erhält sie 1 Million Euro in bar. Der Vertrag war mündlich, die Angaben waren nicht Bestandteil der Scheidungsvereinbarung (echtscheidingsconvenant). Von inhaltlichen Verpflichtungen war da überhaupt nichts.

Am Tag nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung wurde 1 Million Euro (der Betrag wurde in Schweizer Franken umgerechnet) auf ihr Konto bei einer Schweizer Bank überwiesen. Eine Frau könnte beneidet werden, wenn es passierte, bevor die Länder daran dachten, Informationen auszutauschen. Aber nicht in unserer Zeit.

Die Niederlande sind 2017 dem Abkommen über den automatischen Datenaustausch beigetreten, die Schweiz 2018. Sie können aber auch Informationen für frühere Zeiträume austauschen. Und die Finanzbehörden essen ihr Brot nicht umsonst - sie fanden die Millionen, die "nach links gingen" und baten um Erklärung.

Die Frau begann zu sagen, dass das Geld überhaupt nicht von ihrem Mann stammte, sondern aus dem Verkauf von Kunstwerken und Antiquitäten. Sie konnte ihre Worte jedoch nicht bestätigen. Als Ergebnis urteilte das Gericht: Die Frau hat ihr Vermögen bewusst in der Schweiz versteckt, tatsächlich ihr Bankkonto in Spanien aufgegeben (und dieses wurde ausgegraben). Zudem schloss die Frau 2015 ihr Schweizer Bankkonto und überwies das Guthaben anschliessend auf ihr Bankkonto in Singapur.

So kam das Gericht zu dem Schluss, dass unsere Heldin das Geld vor den Finanzbehörden verbergen wollte. Außerdem weigerte sich die Frau zu kooperieren - sie teilte den Ermittlungen in keiner Weise mit, in welchen Ländern sie nach Konten suchen sollen.

Das Urteil des Richters: eine viermonatige Bewährungsstrafe. Zudem verurteilte das Gericht die Frau zu 160 Stunden Zivildienst und 200.000 Euro Geldstrafe.

Veröffentlichungsdatum: 09.12.2021
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