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Änderungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung im Jahr 2021

Im Januar dieses Jahres traten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Deshalb...

Im Januar dieses Jahres traten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung.

Daher werden wir uns heute auf die Änderungen in der Berechnung konzentrieren vennootschapbelasting (BPV)* und sagen Sie, worauf Unternehmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Jahr 2021 achten sollten.

1. Senkung des Körperschaftsteuersatzes

Leider kam es zu keiner Senkung des Spitzensatzes der Körperschaftssteuer, und im Jahr 2021 wird dieser Satz auf dem gleichen Niveau bleiben – 25 %. Allerdings wurde eine Senkung des Steuersatzes im unteren Bereich von 16,5 % auf 15 % umgesetzt. Darüber hinaus wurde die steuerpflichtige Gewinngrenze für den niedrigeren Satz angehoben und liegt im Jahr 2021 bei 245000 Euro statt 200000 Euro. Es ist geplant, dass diese Grenze im Jahr 2022 weiter erhöht wird und 395 Euro erreicht.

2. Kronensteuerreserve

Bei der Ermittlung des im Jahr 2019 erzielten Gewinns kann eine Steuerrückstellung für Verluste gebildet werden, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise entstehen und voraussichtlich Ende 2020 eintreten werden. Der Betrag, den Sie dieser Reserve hinzufügen, darf Ihren Gewinn von 2019 nicht überschreiten. Die Coronavirus-Steuerrückstellung wird bei der Ermittlung des Gewinns im Jahr nach dem Jahr, in dem die Rückstellung gebildet wurde, vollständig berücksichtigt.

3.Innovative Box

Unternehmen, die an innovativen Projekten im Bereich immaterieller Vermögenswerte teilnehmen, können unter bestimmten Bedingungen von einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz profitieren. Die effektive Rate innovativer Boxen ab dem 1. Januar 2021 wird von 7% auf 9% steigen.

4. Verlustrechnung bei Liquidation und Beendigung der Tätigkeit

Unternehmen können Verluste erleiden, wenn ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft in Übersee ihren Betrieb einstellt.

In vielen Fällen dürfen sie diese Verluste jetzt von den Gewinnen abziehen, die sie in den Niederlanden erzielen. Dieses Liquidations- / Abbruchschema wird geändert, die Fähigkeit der Unternehmen, diese Verluste abzuziehen, ist jedoch begrenzt.

5. Begrenzung des Zinsabzugs

Die spezifische Zinsabzugsgrenze zur Verhinderung einer gruppeninternen Erosion der Steuerbemessungsgrundlage wird angepasst. Diese Einschränkung kann nicht länger zu einer unerwünschten Freigabe von Zins- und Wechselkursdifferenzen bei Schulden führen, die zur Zahlung / zum Kauf von Kapital verwendet werden. Zuvor wurden bei der Berechnung des Gewinns Zinsen für solche Schulden gegenüber einem verbundenen Unternehmen von der Steuerbemessungsgrundlage ausgeschlossen. Die neue Gesetzesänderung stellt sicher, dass eine bestimmte Grenze für den Abzug von Zinsen auf qualifizierte Schulden nicht mehr zu einem Gewinnrückgang führen kann.

6. Übertragung von Verlusten

Ertragsteuerverluste können ein Jahr und sechs Jahre vorgetragen werden. Bitte beachten Sie, dass diese Regel nur für Verluste gilt, die 2019 entstanden sind. Bei früher entstandenen Verlusten waren die Regeln leicht unterschiedlich.

Derzeit gibt es keine Begrenzung für die Höhe des Verlusts, der mit dem steuerpflichtigen Jahresüberschuss verrechnet werden kann. Höchstwahrscheinlich werden sich die Regeln jedoch ab dem 1. Januar 2022 ändern. Das Ministerkabinett möchte eine Untergrenze für die Einkommensteuer festlegen, die für Unternehmen mit rentablen Aktivitäten zu zahlen ist. Verluste von mehr als 1 Mio. € können daher nur noch bis zu 50% des steuerpflichtigen Gewinns ausgeglichen werden, nachdem dieser steuerpflichtige Gewinn um 1 Mio. € gekürzt wurde. Der verbleibende Verlustbetrag wird im nächsten Jahr zur Begleichung verfügbar bleiben. Die Begrenzung gilt sowohl für direkte als auch für umgekehrte abzugsfähige Verluste. Zum anderen wird die Frist für die Übertragung von Verlusten aufgehoben.

* Unsere Referenz

Vennotschapbelastung (VPB) oder Körperschaftsteuer ist die Steuer, die ein Unternehmen auf den für das Geschäftsjahr ermittelten Gewinn zahlt. Zahlen Sie Körperschaftsteuer und geben Sie eine Körperschaftsteuererklärung ab (Erklärung BPV) sollten nur Unternehmen mit einer juristischen Person, von denen die in den Niederlanden am häufigsten sind beslotenvennootschap (BV, bv) - ein Analogon einer geschlossenen Aktiengesellschaft und naamlozevennootschap (NV, nv) - Analogon der Open Joint Stock Company.

Unternehmen ohne juristische Person, wie z Eenmanzak (EMZ) - Einzelunternehmer / Privatunternehmer und Vennooschaponderfirma (VOF) – Ein Privatunternehmen/eine Privatfirma gibt keine Körperschaftsteuererklärung ab. Und die Gewinnerklärung aus ihrem Unternehmen ist Teil der jährlichen Einkommenserklärung einer Einzelperson (Erklärung IB - inkomstenbelastend).

Wir haben bereits ausführlicher über die Eigentumsformen in den Niederlanden geschrieben hier

 

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Wenn Sie an den in diesem Artikel behandelten Fragen oder an anderen rechtlichen oder buchhalterischen Fragen im Zusammenhang mit den Aktivitäten von juristischen Personen in den Niederlanden interessiert sind, können Sie sich gerne an uns wenden - wir helfen, sagen, beraten!

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie daran erinnern, dass die Einreichung der jährlichen Steuererklärungen für 1 für Privatpersonen am 2021. März 2020 beginnt. Beeilen Sie sich, dies innerhalb der Frist zu tun, die am 30. April abläuft.

Rufen Sie an, schreiben Sie, hinterlassen Sie Bewerbungen auf unserer Website - wir warten auf Sie!

Veröffentlichungsdatum: 25.01.2021
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