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Zusätzliche vorübergehende Unterstützung für Selbstständige

Viele Unternehmer hatten Schwierigkeiten und verlieren Einkommen aufgrund der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Über,...

Viele Unternehmer hatten Schwierigkeiten und verlieren Einkommen aufgrund der Maßnahmen der Regierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. In diesem Zusammenhang hat das Ministerkabinett eine vorläufige Verordnung ausgearbeitet, die in naher Zukunft in Kraft treten wird. Unternehmer mit finanziellen Problemen können sich an ihren Wohnort an Hementa wenden, um Hilfe zu erhalten.

Dieses befristete System ergänzt andere im Steuerbereich verabschiedete Regelungen und basiert auf der Verordnung über selbständige Unterstützung (Bbz).

Was ist die Hilfe?

Dies ist eine zusätzliche Zahlung für drei Monate bis zum Existenzminimum - nicht mehr als 1500 Euro netto (der genaue Betrag hängt von der Zusammensetzung der Familie und Ihrem Einkommen ab). Auszahlungen haben unwiederbringlich Charakter und hängen nicht vom Einkommensniveau des Partners ab.

Zusätzlich können Sie anfordern Mehrwegdarlehen zur Auffüllung des Betriebskapitals, dessen Höhe auf 10 Euro begrenzt ist. Der Zinssatz wird verhandelt, es wird jedoch genehmigt, dass er unter 517% pro Jahr liegen sollte.

Wo und wie bewerbe ich mich?

Der Antrag wird beim Chemiker am Wohnort eingereicht. Informationen erhalten Sie auf der Website der jeweiligen Chemie.

Anforderungen an den Antragsteller:

  1. Selbständigkeit (Selbständigkeit);
  1. Alter von 18 Jahren bis zur Rentenschwelle;
  2. Ständiger rechtmäßiger Wohnsitz in den Niederlanden;
  3. Staatsbürgerschaft der Niederlande, der EU, Liechtensteins, Islands, der Schweiz oder einer niederländischen Aufenthaltserlaubnis.
  4. Die Geschäftstätigkeit wird in den Niederlanden legal ausgeübt.
  5. Die Registrierung bei KVK erfolgte vor dem 01.01.2020;
  6. Einhaltung der Anforderung für eine 1225-Stunden-Beschäftigung eines Unternehmers;
  7. Der Antrag wurde bei der Gemeinde Chementa am Wohnort eingereicht.

Welche Informationen und Unterlagen werden vom Antragsteller benötigt?

Personalausweis, Dokument zur Bestätigung der Registrierung bei KVK, Angaben zur Zusammensetzung der Familie, Angaben zum Unternehmensbereich und zur Anzahl der Beschäftigten.

Unterstützungszeitraum:

Ab dem 01. März 2020, sofern Sie unter den Folgen des Coronavirus gelitten haben.

Es wird davon ausgegangen dass diese Unterstützungsmaßnahme bis zum 01. Juni 2020 gültig sein wird, während die Vorschriften den gegenteiligen Effekt haben, d.h. Unterstützung kann jetzt oder später für den vorherigen Zeitraum (ab dem 01. März 2020) angefordert werden.

Notes:

  1. Ein Lebensfähigkeitstest (Feststellung von Insolvenzzeichen) innerhalb des Bbz wird nicht durchgeführt;
  2. Das Modell der Gewährung eines Darlehens impliziert die Möglichkeit, die Rückzahlung aufzuschieben.

Das Programm wird in Zusammenarbeit mit VNG (Verband niederländischer Gemeinden) und Divosa (Soziale gemeinnützige Organisation) fertiggestellt, damit es so schnell wie möglich umgesetzt werden kann. Das Problem der Optimierung und Verkürzung der Bearbeitungszeit von Anträgen wird ebenfalls berücksichtigt.

Für die Umsetzung dieser Unterstützungs- und Kostendeckungsmaßnahmen erhalten die Kommunen insgesamt rund 75 Millionen Euro, wobei sich die Zuweisung möglicherweise verdoppelt.

 

Sie können eine Analyse Ihrer Situation durch einen Spezialisten unter folgendem Link beantragen: https://www.nalog.nl/2020/03/17/predvaritelnye-zayavki-na-kompensaciyu/

Veröffentlichungsdatum: 20.03.2020
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