Der IRS genehmigte die ersten Steuerbefreiungen für Steuerzahler, nämlich:
– Bisher wurden Ihnen bei Steuerrückständen Mietzinsen (Verzugszinsen) in Rechnung gestellt, deren Höhe 4 % pro Jahr für die Einkommensteuer (Inkomstenbelastung) und 8 % für die Körperschaftssteuer (Vennootschapsbelasting) betrug. Ab dem 1. März 2020 wurde die Höhe dieser Zinsen auf 0,01 % pro Jahr gesenkt, und diese Regelung gilt sowohl für neu entstehende Belastungen als auch und auf früheren Schulden;
– Gleichzeitig wurde eine automatische Stundung von drei Monaten für alle Steuerarten genehmigt; es besteht keine Notwendigkeit, eine solche Stundung gesondert zu beantragen
Bitte beachten Sie auch, dass KVK Coronaloket eröffnet hat – eine Hotline für Unternehmer, wo sie die neuesten Informationen über Maßnahmen zur Unternehmensunterstützung und Ratschläge zur Minimierung von Geschäftsrisiken erhalten können. Hotline-Nummer: 08002117. Wenn Sie Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit KVK oder Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen benötigen, schreiben Sie an Nalog.nl, wir werden Ihnen auf jeden Fall helfen.
Aufgrund der großen Anzahl von Anfragen, die bei uns eingehen, bitten wir Sie, einen vorläufigen Antrag auszufüllen. Unsere Mitarbeiter werden sich nach der Bearbeitung so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen:
https://www.nalog.nl/2020/03/17/predvaritelnye-zayavki-na-kompensaciyu/