Aufschub vennootschapsbelasting

Achten Sie!

Wenn Sie Ihre Einkommenserklärung für das vergangene Jahr in den Niederlanden nicht rechtzeitig einreichen oder es aus anderen Gründen vorziehen, diese später als die Frist einzureichen, haben Sie das Recht, eine Frist von fünf Monaten zu beantragen.
Bei Bedarf können Sie beim Belastingdienst eine sogenannte außerordentliche Stundung für einen längeren Zeitraum beantragen. Dafür müssen Sie jedoch schwerwiegende Gründe angeben und diese in Ihrem Antrag klar darlegen.

Der Stundungsantrag wird nur über ein spezielles Formular eingereicht, das am Computer (niemals handschriftlich!) ausgefüllt und an das niederländische Finanzamt gesendet wird. Wenn Sie selbst einen Stundungsantrag stellen, müssen Sie ein Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Adresse des Finanzamtes schicken.

Wenn Sie Kunde von Nalog.nl sind, helfen wir Ihnen, das Verfahren zur Einreichung eines Aufschubs zu vereinfachen und ihn selbst an das Finanzamt zu senden. Dieser Service ist für unsere Kunden kostenlos.. Sie müssen nur das folgende Formular ausfüllen:

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