Startseite Corona-Krise Rückerstattung 4000 Euro

Einmalige Zahlung von 4000 Euro an Unternehmer

 

Am 27. März 2020 trat ein zusätzliches Hilfsprogramm für Unternehmer und juristische Personen in Kraft, die am stärksten von den Beschränkungen betroffen waren, die im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus eingeführt wurden.

 

Was ist das?

TSC19 ist eine einmalige, nicht erstattungsfähige Zahlung in Höhe von 4000 €.

 

Wer kann es beanspruchen?

Wenn eine Reihe zusätzlicher Kriterien erfüllt sind, können Unternehmer und nicht öffentliche juristische Personen (NV fällt nicht unter das Programm) Hilfe beantragen, deren Haupttätigkeit im Bereich Gastfreundschaft, Catering oder "Kontakt" -Dienstleistungen liegt.

 

Wann kann ich mich bewerben?

Sie können diese Art der finanziellen Unterstützung während des Zeitraums beantragen vom 27. März 2020 bis 26. Juni 2020.

 

Zusätzliche Zulassungskriterien:

  1. Registrierung bei der KVK (Niederländische Handelskammer) bis 15. März 2020;
  2. Eine der angegebenen Arten von Aktivitäten (die Liste ist unten dargestellt) wird als Hauptaktivität deklariert (die erste in der Liste).
  3. Die Aktivitäten werden in einem Immobilienobjekt ausgeführt, das nicht der Wohnort eines Direktors, Aktionärs oder Einzelunternehmers ist.
  4. Catering-Organisationen (SBI10.1, 56.10.2, 56.30) sind nicht in diesem Programm enthalten, außer in Fällen des Besitzes einer stationären Catering-Einrichtung, deren Adresse nicht mit dem Wohnort des Direktors oder Aktionärs übereinstimmen kann.
  5. Die Zahlung von Geldern erfolgt nur auf ein Konto, das für Ihr Unternehmen oder Ihre Firma registriert ist.
  6. Der Antragsteller darf nicht bankrott sein;
  7. Der Beschwerdeführer hat keinen Antrag auf Aussetzung der Zahlungen vor Gericht gestellt.
  8. Die Verluste des Antragstellers im Zeitraum vom 16. März bis 15. Juni 2020 betragen mindestens 4000 Euro;
  9. Die Höhe der Pflichtzahlungen des Antragstellers im Zeitraum vom 16. März bis 15. Juni 2020 beträgt mindestens 4000 Euro.
  10. Der Antragsteller hat in den letzten zwei Jahren weniger als 200 EUR an öffentlicher Unterstützung erhalten.

Bitte beachten Sie, dass im Falle der Unmöglichkeit einer dokumentarischen Bestätigung der Absätze 8 und 9 die Mittel zurückgefordert werden können.

 

WICHTIG: Ab Montag, dem 30. März, gilt das Programm auch für Non-Food-Läden, die zwar operieren, aber einen katastrophalen Umsatzrückgang verzeichnen.

 

Wo und wie bewerbe ich mich?

Es ist möglich, sich über die offizielle Website des Rijksdienstes für Ondernemend Nederland zu bewerben.

Sie können auch die Dienste der Firma Nalog.nl nutzen. Um eine Bestellung aufzugeben, füllen Sie das Formular aus

Service kostet 80 Euro + übrigens

Sie können die neueste Version der Liste der akzeptablen Aktivitäten hier herunterladen: Herunterladen

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